Politik | 26.01.2018

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Die Meinung der Bürger ist gefragt

Nachdem Teil A des Plans veröffentlicht ist, kann die Bevölkerung nun dazu Stellung beziehen

Selters. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase etwa 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Am 24. Januar begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Seit dem 24. Januar bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden.

Ergänzende Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung:

Seit dem 01.01.2015 ist (außerhalb der Ballungsräume) das Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Im Bereich der Verbandsgemeinde Selters ist hiervon lediglich der Abschnitt der ICE-Strecke Köln-Frankfurt betroffen, der durch die Gemarkung Sessenhausen bzw. im Einwirkungsbereich der Gemarkung Ellenhausen verläuft.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung Selters,

Fachbereich 2 –

Natürliche Lebensgrundlagen

und Bauen

Leser-Kommentar
Neueste Artikel-Kommentare

Zeitumstellung – sinnvoll oder überflüssig?

  • Angela Benz: Ja ich bin fur die Abschaffung der zeitumstellung
  • Pro Sommerzeit: leider bietet dieses Quiz nur die Option, zwischen dauerhafter Normalzeit (Winterzeit) oder wechselnder Zeitumstellung zu wählen. Die meisten Menschen würden wohl mit einer Abschaffung dauerhafte Sommerzeit implizieren und diese auch befürworten.
  • Dr. Axel Ritter : Im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der St. Pius-Kirche ist der Urheberschutz zu beachten, der 70 Jahre nach dem Tod des Architekten Stefan Leuer gilt, der 1979 gestorben ist! Der Urheberschutz gilt...
  • Hans Meyer: Wie gehabt ist auch Ihre nächste Stammtischbekundung. Dummerweise wird Grünstrom zu 4-8 cent/kWh geliefert. An den 30 cent/kWh-Strompreisen aus der Steckdose verdienen massiv die Netzbetreiber. Nur mal...
  • Michael Krah: Ausgerechnet jene haben "wichtige Akzente" gesetzt,deren ideologische Politik für die Zustände im Land die Hauptverantwortung trägt.Die fast höchsten Energiepreise der Welt,der weitreichende Verlust der...
Kirmes Miesenheim
Imageanzeige Dauerauftrag 10/2025
Mitarbeitenden (m/w/d) für ihren Besucherservice
Heimat aktiv erleben
Medizinstudenten/innen (w/m/d)
Stellenanzeige - diverse Stellen
Empfohlene Artikel

Remagen. Um die Nutzung von E-Ladesäulen effizienter und fairer zu gestalten, werden ab dem 01. November 2025 einheitliche Blockiergebühren zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an den städtischen E-Ladesäulen erhoben. Diese ersetzen die bisherige, teilweise uneinheitliche Regelung und sollen Verwirrung sowie eine ineffiziente Nutzung der Ladeinfrastruktur verhindern. Entsprechende Ladebedingungen sind in...

Weiterlesen

Weitere Artikel

Grund sind Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitungen

Morenhoven: Vollsperrung auf Hauptstraße

Morenhoven. Die Hauptstraße in Morenhoven wird in Höhe der Hausnummer 136 für den Verkehr vollgesperrt. Die Vollsperrung ist aufgrund von Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitungen notwendig.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Ralf Schweiss
Dauerauftrag 2025
Anzeige Kundendienst
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Oktober 2025
Kirmes in Miesenheim
Kirmes Miesenheim
Stellenanzeige Fahrer
Heimat aktiv im Herbst erleben
Mit uns fahren Sie sicher
Anzeige + PR zur Auszeichnung
Titelanzeige BH, L, U
Azubi Forstwirt-/in (m/w/d)
Heimat aktiv erleben
Titelanzeige
Heimat aktiv erleben
Stellenanzeigen
Stellenanzeige Reinigungskraft in Teilzeit gesucht