Bürgermeisterkandidat Andreas Geron informiert über Gerichtsentscheid
Ehrenamt – Aufwands- pauschale und Sozialversicherung
Sinzig. Unsere Gesellschaft lebt von dem Ehrenamt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bringen sich auch in unserer Heimatstadt in den Vereinen ein. Der ehrenamtliche Einsatz kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden. Das Bundessozialgericht hat am 16. August entschieden, dass Ehrenämter in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei sind, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. „Diese für jeden Verein wichtige Grundsatzentscheidung stärkt die ehrenamtliche Tätigkeit und ist sehr zu begrüßen“, unterstreicht Bürgermeisterkandidat Andreas Geron den Stellenwert dieser über lange Zeit strittigen Frage. Bislang war die unsichere Rechtslage für die Vereine und Ehrenamtlichen mit zusätzlichen Abgaben verbunden.
Infoabend am 14. September
Für weitere Informationen zu seiner Kandidatur und Zielen als Bürgermeister steht Rechtsanwalt Andreas Geron (Diplom-Verwaltungswirt FH) am Donnerstag, 14. September um 19.30 Uhr im Rahmen eines Informationsabends im Haus St. Peter, Zehnthofstraße 11 zur Verfügung. Pressemitteilung
Andreas Geron
