FWG Kreistagsfraktion MYK

Ein privater Investor mit einer Mehrheitsbeteiligung am GKM wird abgelehnt

Kreis MYK. Die Fortführung des Gemeinschaftsklinikums als Krankenhaus der Maximalversorgung und wichtigem Arbeitgeber in unserer Region hat für die FWG-MYK oberste Priorität. Ihnen ist bewusst, dass die Realisierung der massiven Investitionsnotwendigkeiten, sowohl in Koblenz als auch in Mayen, ohne eine Beteiligung Dritter, allein aus kommunaler Hand, nicht finanzierbar sind.

Eine Mehrheitsbeteiligung eines privaten Investors lehnt die FWG in diesem Zusammenhang jedoch ab. Bereits im Rahmen der notwendigen Grundsatzentscheidung am 16. Juli 2021 haben sie betont, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht einer Gewinnmaximierung unterliegen darf und die staatliche Hand auch in Zukunft über die mehrheitsvermittelnden Gesellschaftsanteile am Gemeinschaftsklinikum verfügen muss.

Unterhalb der Schwelle einer Mehrheitsbeteiligung sind für die FWG viele Varianten privater Beteiligungen denkbar, die bislang noch nicht inhaltstief geprüft wurden. Aufgrund der landesweiten Bedeutung würden sie sich auch eine stärkte Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz wünschen.

Vielmehr wird einseitig und mittlerweile unter Zeitdruck die mehrheitsvermittelnde Veräußerung von Gesellschaftsanteilen vorangetrieben. Dieser Veräußerungsprozess stellt sich als komplex sowie kostenintensiv dar und beschäftigt die Gremien der Stadt Koblenz und des Landkreis Mayen-Koblenz seit Monaten.

Für die FWG-MYK Kreistagsfraktion ist ein rechtssicheres Verkaufsverfahren wichtig, das mit einer abschließenden kommunalpolitischen Entscheidung des Kreistages endet. Hierbei muss auch juristisch belastbar geprüft werden, ob der gewählte Verkaufsprozess mit EU-Recht vereinbar ist.

Unabhängig von diesen juristischen Fragen ist für die FWG-MYK nach wie vor entscheidend, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht einer Gewinnmaximierung eines privaten Mehrheitseigentümers ausgesetzt sein darf.

Aus diesem Grund werden sie auch bei den anstehenden kommunalpolitischen Entscheidungen eine Mehrheitsbeteiligung eines privaten Investors ablehnen.

Pressemitteilung der

FWG Kreistagsfraktion MYK