Politik | 09.08.2024, 08:00 Uhr

BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus

Elementarschäden: Braucht es eine Pflichtversicherung?

Die Ahrflut verursachte, wie hier in Ahrweiler, massive Schäden und hohe Kosten.  Foto: ROB

Region. Unter der Rubrik „BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus“ betrachten wir regelmäßig das Für und Wider von Themen, die uns alle bewegen. Dieses Mal geht es um die Frage, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Hauseigentümer verpflichtend sein sollte. Denn nach der Ahrflut im Juli 2021 und weiteren Hochwasserereignissen wie vor wenigen Monaten im Saarland werden jene Stimmen lauter, die eine solche Pflichtversicherung fordern.

Pro: Eigenvorsorge forcieren

Angesichts der Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Hochwasser ist eine verpflichtende Elementarversicherung durchaus logisch, zumal in Deutschland nur rund die Hälfte aller Haushalte gegen Elementarschäden versichert ist. Hier die Eigenvorsorge zu forcieren, sodass im Schadensfall keine finanzielle Überforderung des Einzelnen eintritt und die Kosten nicht in Form von Hilfspaketen auf den Staat und damit die Allgemeinheit übertragen werden müssen, sollte Aufgabe des Gesetzgebers sein.

Hierüber darf man aber nicht vergessen, dass es ebenso Aufgabe des Staates ist, konkrete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die Extremwetterschäden verhindern oder zumindest abmildern. Eine Pflichtversicherung kann also nur eine von mehreren Maßnahmen im Umgang mit dem erhöhten Risiko von Extremwettereignissen sein.

Contra: Angebots- statt Versicherungspflicht

Wer in einem Hochwassergebiet wohnt und schon einmal versucht hat, eine Elementarversicherung abzuschließen, wird wissen, wie sehr sich die Versicherer aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit eines Eintritts des Versicherungsfalls mitunter dagegen sträuben. Mit einer Versicherungspflicht ist es aber trotzdem nicht getan, denn dann werden die Menschen in Risikogebieten horrende Summen für ihre Versicherung zahlen müssen.

Viel besser als eine Versicherungs- wäre daher die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene Angebotspflicht: Die Versicherer wären dazu verpflichtet, jedem Eigentümer ein Angebot für eine Versicherung zu machen, das diese dann aber auch ablehnen könnten, wenn es sie finanziell überfordern würde.

Euer BLICKwinkel ist gefragt!

Und nun sind unsere BLICK aktuell-Leser gefragt. Wie steht Ihr zur Versicherungspflicht für Elementarschäden? Befürwortet Ihr diese oder fändet Ihr eine Angebotspflicht sinnvoller?

Lasst uns Eure Meinung wissen – auf unseren Social Media-Kanälen, unserem Webportal www.blick-aktuell.de oder mit einem Leserbrief unter Nennung Eures vollen Namens und Wohnorts per E-Mail an blickwinkel@kruppverlag.de.

BA

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