Einbürgerung künftig frühestens nach fünf Jahren
Ellen Demuth MdB: Turboeinbürgerung abgeschafft

Kreis Neuwied. Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Die 2024 eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren wird gestrichen.
Damit wird der Weg zur Staatsangehörigkeit wieder klar an eine nachhaltige Integration geknüpft. Künftig bleibt die Einbürgerung nach fünf Jahren möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziel ist eine klare, verlässliche Regel, die Integration stärkt und Verfahren vereinfacht. Zu den Voraussetzungen zählen auskömmliche Deutschkenntnisse, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
„CDU und CSU haben die Abschaffung der Turboeinbürgerung versprochen. Jetzt wird geliefert. Einbürgerung steht für Zugehörigkeit, Verantwortung und Teilhabe. Sie ist die höchste Anerkennung, die unsere Gesellschaft vergeben kann.
Sie gehört an das Ende eines gelungenen Integrationsprozesses. Drei Jahre sind dafür zu kurz. Integration braucht Zeit, Sprache und Verwurzelung im Alltag“, sagt Ellen Demuth, die direkt gewählte Abgeordnete für Neuwied-Altenkirchen.
„Der Schritt in die deutsche Staatsbürgerschaft ist eine wechselseitige Verpflichtung zwischen Staat und Bürger. Auf der einen Seite stehen Wahlrecht, Zugang zu unseren Grundrechten und Freizügigkeit in der EU. Auf der anderen Seite stehen Verfassungs- und Rechtstreue sowie Loyalität gegenüber unserem Staat. Diese Bindung braucht Zeit“, sagt Demuth abschließend.
Pressemitteilung Büro von
Ellen Demuth, MdB