Politik | 01.06.2019

Erste Nachtragshaushaltssatzung 2019 im Waldorfer Rat beschlossen

Erfreuliche Bilanz des Haushaltsjahrs 2018

Ortsgemeinde hat mehr in der Kasse als angesetzt – Waldkindergartengruppe macht Nachtrag erforderlich

Waldorf. In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Kommunalwahl traf der Waldorfer Gemeinderat am 22. Mai noch einige wichtige Entscheidungen. Dabei stand die Aufstellung der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 im Mittelpunkt.

Doch zunächst nahm der Rat Erfreuliches bei der Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr zur Kenntnis.

Als ältestes Ratsmitglied übernahm Peter Hoppe bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Wolfgang Frömbgen, berichtete über die am 17. April stattgefundene Prüfung der Jahresrechnung. Danach schließt die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2018 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 4.014.082,59 Euro. Das Eigenkapital beläuft sich am 2.221.914,32 Euro.

Mehrerträge und Einsparungen

Bei der Ergebnisrechnung betrug der Gesamtbetrag der Erträge 904.199,92 Euro und bei den Aufwendungen 912.791,43 Euro.

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.671,51 Euro, was eine Verbesserung um 120.193,48 Euro gegenüber dem Haushaltsansatz einschließlich des ersten Nachtrags bedeutet. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer (50.423,05 Euro), Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (9.445,19 Euro), Mehrerträgen bei der Grundsteuer B (8.459,85 Euro) sowie einer Erhöhung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (37.084,50 Euro). Hinzu kommen noch Einsparungen auf der Aufwandsseite.

Bei der Finanzrechnung standen ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 824.258,43 Euro ordentliche Auszahlungen in Höhe von 777.547,16 Euro gegenüber, was ein Plus von 46.711,27 Euro (Haushaltsansatz -66.842,00 Euro, Unterschied 113.553,27 Euro) ergibt. Nach Abzug des Gesamtbetrags der ordentlichen Tilgung in Höhe von 37.363,01 Euro verblieb ein Plus in Höhe von 9.348,26, gegenüber einem Fehlbetrag in Höhe von 48.842,00 Euro im Haushaltsansatz.

Einstimmige Entlastung

Die Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab keine Beanstandungen. Ratsmitglied Wolfgang Frömbgen beantragte die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der tätig gewordenen Beigeordneten der Ortsgemeinde Waldorf, des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und der tätig gewordenen Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2018. Der Rat stimmte einstimmig zu.

Damit es bei der geplanten Einrichtung einer Kindergartenwaldgruppe keine Verzögerung geben soll, ist die Aufstellung einer ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 erforderlich. Über die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts herrschte Einigkeit im Rat, sodass man diese einstimmig beschloss. A

llerdings wies Ratsmitglied Werner Krupp in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Einrichtung der Kindergartenwaldgruppe der Bedarf an Kindergartenplätzen in der Ortsgemeinde Waldorf immer noch nicht abgedeckt sei. Hier bestünden dann immer noch Ansprüche von Waldorfer Kindern auf Kindergartenplätze, die mit den vorhandenen Plätzen nicht abgedeckt seien. Daher regte er an, dass man baldmöglichst Gespräche mit Grundstückseigentümern in der unmittelbaren Nachbarschaft des Kindergartens führen solle mit dem Ziel eines Grundstückserwerbs, zumal ja Bereitschaft hierzu signalisiert worden sei.

Regal und Schrank für Halle

Sodann beschloss der Rat ebenfalls einstimmig, dem VfR Waldorf einen Zuschuss in Höhe von 500, Euro zu gewähren für die Anschaffung eines Schranks zur Unterbringung von Sportgeräten in der Vinxtbachhalle.

Auch soll das vorhandene Regal im Nebenraum der Vinxtbachhalle durch ein neues Schwerlastregal ersetzt werden. Der Seniorenarbeitskreis hat seine Hilfe bei der Aufstellung des Regals signalisiert.

Bauwagen für die Waldgruppe

Eine längere Zeit nahm die Beratung zur Auftragsvergabe für die Anschaffung eines Waldkindergartenbauwagens nach Durchführung eines Vergabeverfahrens in Anspruch. Man einigte sich darauf, dass vor der Durchführung des Vergabeverfahrens die notwendigen Gespräche mit den im Genehmigungsverfahren betroffenen Behörden und Dienststellen geführt werden sollen.

Sollten sich dabei keine wesentlichen Änderungen der Kosten ergeben, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten die Auftragsvergabe nach einem durchgeführten Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Anbieter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erteilen.

Des Weiteren beschloss der Rat einstimmig die Auftragsvergabe zur Durchführung einer archäologisch-geophysikalischen Prospektion für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Frankener Weg“ an die Firma Posselt & Zickgraf Prospektionen, Marburg, mit der Bruttogesamtsumme in Höhe von 2.249,70 Euro.

Zur besseren Ausstattung der Gemeindearbeiter soll für die Pflege der Grünflächen ein größerer Rasenmäher angeschafft werden. Der Gemeinde wurden zwei gebrauchte Aufsitzmäher angeboten.

Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten nach Ansicht beider Mäher eine entsprechende Entscheidung zum Ankauf zu treffen.

Im unmittelbaren Umfeld der Vinxtbachhalle sind drei Bäume nicht mehr ausgeschlagen und müssen gefällt werden (eine Kugelrobinie, zwei Spitzahorne). Der Rat erklärte sich damit einverstanden, dass dies durch eine Privatperson geschieht.

Ferner versagte der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig das erforderliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung von Garagen auf einem Grundstück in der Broosstraße, da diese in Teilen nicht im Einklang mit der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde steht.

Weiter informierte der Ortsbürgermeister den Rat darüber, dass am 11. Juni der restliche Zaun am Sportplatz durch das beauftragte Unternehmen errichtet wird. In diesem Zusammenhang soll dann auch die restliche Zaunanlage am Bolzplatz aufgebaut werden.

Auch gab Ortsbürgermeister Felten bekannt, dass der restliche Zuschuss zur Errichtung der Gemeindehalle zwischenzeitlich gezahlt worden ist.

WK

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