Politik | 03.07.2025

FWM3/Die Linke: Haushaltssperre im Kreis trifft auch die Schulen

Wie flexibel gestaltet der Landrat die Unterstützung der Kreisschulen?

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist Träger von 20 Schulen und bietet eine Auswahl von etwa 100 Bildungseinrichtungen. Das Angebot umfasst Grundschulen, Förderschulen, Realschulen Plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Berufsbildende Schulen. Foto: H. G. Schönberg

Kreis Mayen-Koblenz. Gerade hat der Kreis Mayen-Koblenz bzw. der neue Landrat Marko Boos die Verhängung einer Haushaltssperre öffentlich gemacht, d. h. konkret ab dem 10. Juni müssen alle Ausgaben des Kreises über den Schreibtisch laufen und die Gelder von ihm persönlich freigegeben werden. Öffentlich bekannte Ursache ist ein finanzieller Engpass, ausgelöst durch einen Kredit von Dezember 2024, mit dem Pflichtausgaben, die über dem Planansatz lagen, abgedeckt werden sollten.

Für die Fraktion FWM3/Die Linke ist dieser Sachverhalt schon verwunderlich bzw. fragwürdig (!), besonders da ihr Fraktionsvorsitzender Hans Georg Schönberg (Freie Wähler Mayen-Mittelrhein-Mosel) bereits bei der Aufstellung des Haushaltes 2025 für eine bessere finanzielle Absicherung des Plans eine Erhöhung der Kreisumlage vorgeschlagen hatte, was aber von den übrigen Kreistagsfraktionen abgelehnt wurde. Dabei war allen Fraktionen klar, dass erhebliche Risiken bestehen und sogar von der Kämmerei im Haushaltsplan niedergeschrieben und aufgelistet wurden. Jetzt besteht erst einmal ein finanzieller Kollaps, von dessen Auswirkungen viele ganz konkret betroffen sind. Da der Landrat keinen Nachtragshaushalt aufstellt, ist klar, wohin die Reise geht.

Direkt von der Haushaltssperre sind u. a. alle kreiseigenen Schulen betroffen! Denn der Kreis Mayen-Koblenz als öffentlicher Schulträger stellt für seine Schulen die Rahmenbedingungen für die schulische Arbeit bereit. Konkret heißt das, er ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schulen verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten. Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags werden den Schulen durch den Sachkostenträger jährlich Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Haushaltsansätze werden den Schulen schriftlich mitgeteilt.

Neben den Personalkosten – das sind die Kosten für die unterrichtlich tätigen Personen an den Schulen, die in der Regel durch das Land Rheinland-Pfalz getragen werden – benötigt jede Schule auch Finanzmittel zur Erhaltung des Gebäudes, zur Anschaffung von Mobiliar, Tafeln, Computern, Verbrauchsmaterialien, Büchern, Folien, Kopierpapier usw., also für die Sachkosten. Und mit diesen Mitteln planen die Schulen ihre Anschaffungen in diesem Bereich – beschlossen durch die unterschiedlichen Lehrerkonferenzen. Diese Planungen und Beschlüsse zu konkreten Anschaffungen laufen aber – quasi gegenläufig zum Kreishaushaltsjahr – gemäß dem Schuljahresablauf, so dass gerade jetzt in der Sommerpause die Umsetzung vieler Anschaffungen für das neue Schuljahr ansteht. Von daher hat die verhängte Haushaltssperre wohl deutliche

Auswirkungen auf die Ausstattung der kreiseigenen Schulen im nächsten Schuljahr und damit auch auf die zukünftige Unterrichtsqualität.

Dies ist für die Kreistagsfraktion FWM3/Die Linke aber unbefriedigend, da wieder einmal aufgrund schlechter Finanzplanung auf Kosten der jüngeren Generation Einsparungen vorgenommen werden! Von daher wird die Fraktion eine entsprechende Anfrage an den Landrat richten, um dessen Absichten und seine geplante Vorgehensweise mit dem flexiblen Instrument der Haushaltssperre in Bezug auf die Sachkosten der kreiseigenen Schulen zu erfahren. Pressemitteilung

FWM3/Die Linke

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist Träger von 20 Schulen und bietet eine Auswahl von etwa 100 Bildungseinrichtungen. Das Angebot umfasst Grundschulen, Förderschulen, Realschulen Plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Berufsbildende Schulen. Foto: H. G. Schönberg

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Kommentare
03.07.202515:26 Uhr
Stern

Keine Schuldzuweisungen auf Kosten der Schulen

Die Kritik von FWM3/Die Linke an der Haushaltssperre im Kreis Mayen-Koblenz ist populistisch. Eine Haushaltssperre ist keine Willkür, sondern gesetzliche Pflicht, wenn Zahlungsunfähigkeit droht. Dass dabei auch Schulen betroffen sind, ist Folge struktureller Finanzprobleme, nicht böser Wille.

Wer höhere Umlagen fordert, belastet Städte und Gemeinden zusätzlich, das wurde im Kreistag bewusst abgewogen. Der Landrat handelt verantwortungsvoll, prüft Ausgaben im Einzelfall und schützt, wo möglich, die Schulen.
Was wir jetzt brauchen, ist Zusammenarbeit, nicht parteipolitischer Krawall. Unsere Schulen verdienen Verlässlichkeit, keinen Wahlkampf auf ihrem Rücken!



03.07.202515:03 Uhr
Stern

Zur Diskussion um die Haushaltssperre im Kreis Mayen-Koblenz und ihre Auswirkungen auf die Schulen

Die jüngste Kritik der Fraktion FWM3/Die Linke an der Haushaltssperre des Landkreises Mayen-Koblenz wirft Fragen auf, allerdings weniger zur Haushaltsführung, als vielmehr zur politischen Verantwortung, die dabei teilweise bewusst ausgeblendet wird.

Zunächst ist festzuhalten, eine Haushaltssperre ist kein Zeichen politischer Willkür, sondern ein rechtlich zulässiges und sogar notwendiges Instrument, um die Haushaltswirtschaft gemäß sicherzustellen. Sobald sich abzeichnet, dass eine Überschreitung des Haushalts oder eine Zahlungsunfähigkeit droht, ist der Landrat verpflichtet, Ausgaben zu begrenzen. Dies ist keine politische Entscheidung, sondern eine Pflicht zur geordneten Haushaltsführung im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.

Dass gerade auch die Schulen betroffen sind, ist zweifellos bedauerlich, aber nicht das Ergebnis einer bewussten Entscheidung gegen Bildung, sondern Folge struk

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