Demonstration gegen dieVerkehrsbelastung an Wochenenden in Kesseling

Gegendarstellungder Kreisverwaltung

Kesseling. Entgegen den Darstellungen des Ortsbürgermeisters von Kesseling, Herrn Guido Schmitz handelt es sich bei der für Sonntag 7. April in der Ortslage von Kesseling geplanten Demonstration nicht um eine offiziell vom Kreis genehmigte Veranstaltung. Dem Kreis Ahrweiler liegt bisher lediglich eine Anmeldung für eine Versammlung vor. Ebenfalls entgegen den Angaben des Ortsbürgermeisters hat es bislang noch keine Absprachen mit dem Kreis über den Ablauf von Kundgebungen am 7. April gegeben. Die Einzelheiten werden erst in einem Kooperationsgespräch zwischen Kreisverwaltung, Polizei und Vertretern des Landesbetriebs Mobilität mit Ortsbürgermeister Schmitz am 3. April besprochen. Dabei ist zu beachten, dass die Versammlungsfreiheit, die durch Art. 8 GG geschützt wird, kein Recht begründet, den Straßenverkehr absichtlich lahmzulegen, um die Aufmerksamkeit für ein Demonstrationsanliegen zu erhöhen. Eine Demonstration kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten oder mit Auflagen versehen werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler