FWG-Antrag zur Finanzierung der Kindertagespflege mit positiver Resonanz im Kreistag
Gespanntes Warten auf Antwort aus Mainz
Kreis Ahrweiler. Die vom Kreistag Ahrweiler am 16.12.2022 ab 01.01.2023 einstimmig beschlossene Erhöhung der Stundenbeträge für die Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung wird im Haushalt des Kreistages 2023 den bisherigen Betrag von rund 1,4 Mio. Euro um rd. 600.000 Euro auf jährlich rund 2,0 Mio. Euro ansteigen lassen.
Der Anstieg der Geburten, der Zuzug von Familien - aber auch veränderte Bedarfe seitens der Familien - führen auch im Kreis Ahrweiler zu regionalen Bedarfsspitzen in Kitas, die derzeit mangels vorhandener Kapazitäten oft nicht gedeckt werden können. Und selbst bei ausreichend zur Verfügung stehenden Plätzen in Kitas führt der zunehmende Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten zu der Situation, dass freie Plätze nicht belegt werden können. Für den Kreis Ahrweiler wird daher auch in den kommenden Jahren die Inanspruchnahme von Personen für die Kindertagespflege weiter eine hohe Bedeutung haben und unverzichtbar sein. Derzeit werden 199 Kinder aus dem Kreis Ahrweiler in der Tagespflege betreut - Tendenz steigend.
Die Finanzierung der Kindertagespflege obliegt nach den gesetzlichen Bestimmungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung den Landkreisen. Und obwohl die Kindertagespflege durch die gesetzlichen Regelungen der Betreuung in den Kitas 1:1 gleichgestellt wird, sieht das Gesetz - anders als bei der Betreuung in Kitas, wo es eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Personalkosten gibt - eine Kostenerstattung durch das Land an die Landkreise für die mit der Kindertagesbetreuung verbundenen Aufwendungen nicht vor. Vielmehr sind diese in voller Höhe von den Landkreisen zu tragen. Für die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler weder logisch noch nachvollziehbar.
Die FWG hatte daher in der Sitzung des Kreistages angeregt, vonseiten des Landkreises Ahrweiler an die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Bitte heranzutreten, die nach dem Gesetz gleichwertige Betreuungsform der Kindertagespflege - auch mit Blick auf die sich weiter zuspitzende Situation in den Kitas - finanziell anzuerkennen, die Landkreise hier zu entlasten und nicht mit den Kosten für die Kindertagespflege im Regen stehen zu lassen. Dieser Vorschlag fand im Kreistag einstimmige Zustimmung. Zwischenzeitlich hat Landrätin Weigand den KT-Beschluss umgesetzt und Staatsministerin Hubig unter Hinweis auf die anhaltende angespannte Situation der institutionellen Kindertagesbetreuung (fehlende Fachkräfte, fehlende Kita-Plätze) um Prüfung gebeten, ob - wie bei den Kitas - auch bei der Kindertagespflege eine Bezuschussung des Landes und somit eine finanzielle Entlastung der Landkreise erfolgen kann.
Die FWG-Fraktion blickt jetzt gespannt nach Mainz und hofft auf eine positive Mitteilung der Landesregierung, von der dann auch die übrigen rheinland-pfälzischen Landkreise profitieren würden.
Pressemitteilung der
FWG-Fraktion im
Kreistag Ahrweiler
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