Politik | 14.12.2017

SGD Nord genehmigt Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums „Auf dem Scheid“

Größte Entsorgungsanlage des Landkreises Ahrweiler

Kreis Ahrweiler. Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) „Auf dem Scheid“ (Landkreis Ahrweiler) um weitere drei Hektar genehmigt. Mit dem immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheid der SGD Nord darf die Betriebsstätte zur umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Abfällen jetzt umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen durchführen.

Mit 5,3 Hektar ist das Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ die größte Entsorgungsanlage des Landkreises Ahrweiler. Sie befindet sich im Industriegebiet Scheid in Niederzissen. Um zusätzliche Lager- und Dispositionsflächen sowie eine weitere Umladeeinrichtung zu schaffen, soll das Betriebsgelände in nördlicher Richtung ausgebaut werden. Im Zuge dieser Arbeiten ist es notwendig, den vorhandenen Waldbestand zu roden, den Oberboden abzutragen und einen Asphaltbelag herzustellen. Die Oberflächenentwässerung soll in Richtung Norden durch eine Anbindung an die Vorflut und über ein natürlich verfügbares Muldensystem mit einem zwischengeschalteten Regenrückhaltebecken erfolgen.

Einhaltung von Auflagen

Neben der Erweiterung der Betriebsfläche wurde die Erhöhung von Lagerkapazitäten von insgesamt 4.740 Tonnen genehmigt. Diese gelten für die Abfallzwischenlager sowie die Grünschnittkompostierung. Gleichzeitig wurden die Standortverlegung der Bauschuttaufbereitungsanlage auf dem Gelände sowie die Errichtung von baulichen Anlagen und die Herstellung von Zwischenlagerflächen genehmigt. Bei den Umbauarbeiten muss der Abfallwirtschaftsbetrieb die in der Änderungsgenehmigung aufgeführten Auflagen wie beispielsweise im Bereich Natur- oder Arbeitsschutz, beachten.

Die von der SGD Nord durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Nachdem die im Verfahren beteiligten Fachbehörden sowie die von dem Vorhaben betroffenen Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal sowie die Ortsgemeinden Gönnersdorf und Niederzissen zugestimmt hatten, konnte die SGD Nord die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), erteilen.

Neben dieser Änderungsgenehmigung hat die SGD Nord als Obere Abfallbehörde im Jahr 2017 bisher insgesamt 37 Neugenehmigungen und 16 Änderungsgenehmigungen erteilt und über 70 Änderungsanzeigen positiv entschieden. Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de

Pressemitteilung SGD Nord

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