MdB Rudolph
ILO-Konvention 190 ist ein wichtiger Schritt im Kampf für sichere Arbeitsplätze

Region. Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind nicht tolerierbar. Daher begrüßt der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Thorsten Rudolph die Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 190 zum Schutz vor Belästigung und vor Gewalt am Arbeitsplatz durch den Deutschen Bundestag. Mit den Stimmen der SPD-Fraktion hat das Parlament am Donnerstagabend das entsprechende Gesetz verabschiedet, wodurch Deutschland dieser wichtigen Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beitritt. „Wir müssen alles dafür tun, dass Gewalt und sexuelle Belästigung sowie anderes inakzeptables Verhalten von Kolleginnen und Kollegen nicht mehr vorkommt. Die Ratifizierung der ILO-Konvention ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg“, sagt Rudolph.
Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten: Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. Während Frauen international stärker von sexualisierter Gewalt betroffen sind, werden Männer häufiger Opfer tätlicher Gewalt am Arbeitsplatz. Die international am meisten betroffenen Gruppen sind jüngere Menschen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen in abhängigen Arbeitsverhältnissen. Auch Menschen, die geschlechtsspezifische Diskriminierung erfahren oder Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Religion oder aufgrund einer Behinderung sind vergleichsweise häufig betroffen.
Gerade das Arbeitsverhältnis ist von einer hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit geprägt, was die Verwundbarkeit von Menschen erhöht. Besonders von gewerkschaftlicher Seite wurde daher vielfach gefordert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch im internationalen Rahmen bekennt. Dies ist auch von Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern aus der Region Koblenz immer wieder an Thorsten Rudolph herangetragen worden. Mit der Ratifizierung setzt die Bundesrepublik – wie im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verabredet – ein wichtiges politisches Zeichen. Das Übereinkommen zeichnet sich vor allem durch seine Ganzheitlichkeit aus. So bezieht es sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, arbeitsbezogene Fahrten und am Arbeitsplatz eingesetzte Information- und Kommunikationstechnologien wie etwa Chatprogramme. „Arbeitgeber und Staat haben im Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz eine besondere Fürsorgepflicht. Ich begrüße es sehr, dass sich meine Fraktion übergriffigem Verhalten klar entgegenstellt“, so Thorsten Rudolph.
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