Politik | 29.05.2020

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Kabinett beschließt Moped-Führerschein mit 15

Rheinland-Pfalz. Das Kabinett ist dem Vorschlag von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing gefolgt und hat die Einführung des Moped-Führerscheins mit 15 Jahren beschlossen. „Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei. Jetzt können Jugendliche ab 15 Jahren den Sommer und die Ferien nutzen, um den Führerschein zu machen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Egal ob Freizeit oder Ausbildung, Jugendliche wollen mobil sein. Der Moped-Führerschein mit 15 ist ein Angebot an junge Menschen gerade im ländlichen Raum“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

„Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in den nächsten Wochen tritt die Verordnung in Kraft. „Fahrschulen und Jugendliche können dann loslegen“, so Wissing. „Die Vorteile gerade für junge Leute durch die Einführung des Moped-Führerscheins mit 15 Jahren sind gerade in Flächenländern wie dem unsrigen unübersehbar. Bessere Mobilitätsangebote erhöhen die Lebensqualität und sind ein Beitrag zu lebenswerteren und damit nachhaltigeren ländlichen Räumen“, so Wissing.

Der Moped-Führerschein mit 15 ist neben dem begleiteten Autofahren mit 17 Jahren, der Möglichkeit zur Einrichtung von Carsharing-Stationen auch in Dörfern, Bürgerbussen, der Förderung von Park&Ride-Anlagen und Mitfahrerparkplätzen sowie dem Ausbau des ÖPNV ein weiterer Baustein der Landesregierung zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum. Zur Fahrzeugklasse AM zählen vor allem Mopeds mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Jugendliche können sich sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst die theoretische als auch fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung. Insgesamt sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. In der Klasse AM gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Pressemitteilung

Ministerium für Wirtschaft,

Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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