Politik | 24.05.2023

Leserbrief zu „BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus: Leinenpflicht für Hunde: Notwendiger Schutz oder übertriebene Maßnahme?“ in BLICK aktuell 19/23

Keine Sonderrechte für Hundehalter

Ich befürworte ganz klar die Leinenpflicht. Ich bin auch ganz klar dafür, dass Hunde genügend Auslauf bekommen, aber nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen.

Die Gegner der Leinenpflicht sprechen von übertriebener Freiheitseinschränkung für den Hund. Dann frage ich: Was ist mit der Freiheitseinschränkung von Menschen, die z.B. Angst vor Hunden haben und sich deswegen nicht mehr trauen, spazieren zu gehen?

Der Hundebesitzer ist dafür verantwortlich, dass der Hund genügend Bewegung bekommt; doch er kann dafür nicht öffentliche Plätze und Wege beanspruchen oder ein Vorrecht daraus geltend machen, da Nicht-Hundehalter das Recht haben, dieselben Wege und Plätze zu benutzen – und zwar unbelästigt durch freilaufende Hunde .

Es gibt mittlerweile sehr lange Leinen , die es dem Hund ermöglichen, sich ziemlich frei zu bewegen , dem Hundehalter aber immer noch die Kontrolle über den Hund ermöglichen, denn die wenigsten Hunde hören aufs Wort.

Durch die Leine kann verhindert werden, dass andere Menschen belästigt werden, dass der Hund Wildtiere jagt und dass der Hund überall seine „Hinterlassenschaften“ absetzt, z. B. auf Heuwiesen und angepflanzten Feldern, da verunreinigtes Heu oder Feldfrucht zu gesundheitlichen Schäden für Tiere und Menschen führen können.

Wenn Hundehalter meinen , dass ihr Hund sich ohne Leine bewegen soll, dann sollen sie ihrem Hund dies auf ihrem eingezäunten Grundstück ermöglichen . Andere Tierhaller müssen dies auch tun.

Pferde brauchen noch viel mehr Bewegung als ein Hund. Verlangen Pferdehalter, dass ihre Pferde frei auf öffentlichen Wegen herumlaufen dürfen? Warum also sollte dem Hundebesitzer ein Recht gewährt werden, was allen anderen Tierhaltern verboten wird und bei denen man nicht von übertriebener Freiheitseinschränkung spricht?

Andere Tiere müssen zur Sicherheit der Menschen hinter Zäunen gehalten werden. Warum soll dies nicht für ein Tier gelten, dass ein Raubtiergebiss hat und in der Lage ist, damit einen Menschen schwer zu verletzen oder gar zu töten?

Und selbst für gut erzogene Hunde kann kein Hundebesitzer die Hand ins Feuer legen , dass er niemandem etwas tut. Tiere sind unberechenbar.

Elisabeth Peters,

Laubach

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