Politik | 11.07.2018

Vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“

„Kriminelle Aktivitäten nicht dulden“

Region. Auf Anordnung des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière fanden auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Vereinsgesetz am 13. März seit 6 Uhr in mehreren Bundesländern vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ statt. Es besteht der dringende Verdacht, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen.

Vorläufige Zwischenergebnisse der Maßnahmen

Die Durchsuchungsmaßnahmen laufen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen gegen Mitglieder des Vereins „Osmanen Germania BC“. Insgesamt waren gut 1000 Beamte in den drei Bundesländern für den Vollzug der Maßnahme eingesetzt. Es wurden in den drei Bundesländern knapp 60 Objekte durchsucht.

Die Durchsuchungen verliefen störungsfrei. Es konnte Beweismaterial, sowie vereinzelt Waffen und Betäubungsmittel sichergestellt werden, es wurden keine Festnahmen ausgesprochen. Die zugleich angeordneten polizeilichen und richterlichen Vernehmungen dauern noch an.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärt hierzu: „Bund und Länder zeigen mit den heutigen Maßnahmen, dass wir kriminelle Aktivitäten egal vor welchem gesellschaftlichen Hintergrund nicht dulden. Mit der Maßnahme zeigen wir einmal mehr, dass unser Rechtsstaat entschieden und konsequent gegen jedwede Form der Kriminalität vorgeht.“

Wer sind „Osmanen Germania BC“?

Der Verein bezeichnet sich als Boxclub (BC) und gibt vor, Jugendliche „von der Straße holen“ zu wollen. Tatsächlich aber liegt dessen gemeinsamer Zweck in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung sowie in der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten vor allem bei Auseinandersetzungen mit der mittlerweile aufgelösten kurdischen rockerähnlichen Gruppierung „Bahoz“.

Pressemitteilung des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat

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