Stadtrat Andernach tagte

Kritik um das Bauvorhaben „Im Rosental 11“ ebbt nicht ab

Kritik um das Bauvorhaben
„Im Rosental 11“ ebbt nicht ab

Das im Bau befindliche Mehrfamilienhaus Im Rosental 11 erhitzt weiter die Gemüter, Anwohner klagen vor dem Verwaltungsgericht. Foto: -UBU-

05.02.2018 - 11:23

Andernach. Die Bauarbeiten an dem umstrittenen Mehrfamilienhaus in der Straße „Im Rosental“ gehen zügig voran, obwohl die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Andernach erteilten Baugenehmigung noch nicht abschließend geklärt ist. Nach zahlreichen Beratungen in den vergangenen zwei Jahren, war dieses Thema auch in der jüngsten Stadtratssitzung wiederholt Gegenstand von Beratungen.

Dieses Mal ging es ausschließlich um die Anordnung und Anzahl der Parkplätze, die der Bauherr im Vergleich zur Bauvoranfrage im genehmigten Bauantrag verändert hat.

Waren ursprünglich drei Stellplätze im Vorgarten des Anwesens und zwei weitere hinter dem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Mayener Hohl geplant, sieht der aktuelle Bauantrag nur noch zwei Stellplätze im Vorgarten vor.

Die Stellplätze hinter dem Haus wurden so verlegt, dass sich nun ein größerer Abstand zur Mayener Hohl ergibt. Diese Veränderungen wurden nun vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und mehrheitlich beschlossen. Mitglieder von FDP, Linke, Republikanern und der Grünenfraktion enthielten sich der Stimme. „Damit möchten wir unseren Unmut über das Verfahren zum Ausdruck bringen“, betont Sarah Omar für die Grünen.

Die CDU-Fraktion stimmte der Vorlage zwar zu, hielt aber an ihren Kritikpunkten zu dem Bauvorhaben insgesamt fest. „Heute geht es lediglich um die Entscheidung zur Verlegung der Parkplätze und um nichts anderes“, betont Hans-Georg Hansen.

„Nur dem stimmen wir zu.“

Seit Bekanntwerden der Pläne von etwa zwei Jahren ist das Bauvorhaben umstritten. Anwohner kritisieren die Ausmaße des im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses in der Wohngegend, die überwiegend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist und haben vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht Klage gegen die von der Stadt Andernach erteilte Baugenehmigung erhoben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die unmittelbare Nähe des Gebäudes am Naturschutzgebiet Mayener Hohl. Hier sehen die Kritiker die Sicherheit des Hangs gefährdet. Vor dem Hintergrund der Proteste, beschloss der Andernacher Stadtrat im Oktober 2016, einen Bebauungsplan für die Straße „Im Rosental“ aufzustellen, der die Höchstzahl von Wohneinheiten für Neubauten, sowie den Mindestabstand zur Hohl festlegen soll. Die geltende Veränderungssperre betrifft allerdings nicht das Bauvorhaben Im Rosental 11, für das es noch vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre einen Bauvorentscheid gab.

Diese Baugenehmigung habe man nicht erteilen dürfen, da sie sich vom erteilten Bauantrag unterscheide, kritisiert die CDU-Fraktion im Stadtrat. „Wie haben darauf hingewiesen, dass bei einem Abweichen von dem Bauvorbescheid die Veränderungssperre eine Baugenehmigung blockieren müsste. Das wurde seinerzeit von der Verwaltung bestritten“, so Hansen.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord teilt diese Ansicht. „Das genehmigte Mehrfamilienhaus unterscheide sich in wesentlichen Punkten vom Bauvorentscheid“, argumentierte die Obere Bauaufsichtsbehörde, die die Stadt vergangenen Herbst aufgefordert hat, die erteilte Baugenehmigung wieder zurückzunehmen.

Anfang Januar fand im Dienstgebäude der SGD Nord ein Gespräch zwischen der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadtverwaltung Andernach) und der Oberen Bauaufsichtsbehörde (SGD Nord) ein Gespräch zum Bauvorhaben Rosental 11 statt. In Abstimmung mit der SGD wurde die Beschlussvorlage zur Änderung der Stellplatzanordnung erstellt, die der Rat nun mehrheitlich verabschiedete. „Das sei jedoch noch nicht das letzte Wort, verwies Oberbürgermeister Hütten auf die ausstehende Entscheidung der Baubehörde.

Am Koblenzer Verwaltungsgericht sind zwei Verfahren zu dem Fall anhängig.

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