Visiere im Verkauf und in der Gastronomie wieder erlaubt
Land nimmt umstrittene Regelung teilweise zurück
Kreis Ahrweiler. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat die umstrittene Regelung, die das Tragen von Visieren alternativ zu Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässt, teilweise zurückgenommen. Demnach ist es im Verkauf und in der Gastronomie wieder erlaubt, Visiere zu tragen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen das dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist und die Abstandsregeln gewahrt bleiben, so das Ministerium.
Über den Einsatz der Plastikvisiere wird in Rheinland-Pfalz seit Tagen intensiv diskutiert. Erst hatte das Ministerium nach zahlreichen Anfragen offiziell klargestellt, dass Gesichtsvisiere grundsätzlich nicht als gleichwertiger Schutz anzusehen sind.
Hintergrund der Diskussionen war die Änderung der Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 20. Mai, die das Tragen von Visieren nur noch dann zuließ, wenn die Person aus medizinischen oder psychischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.
Zuvor gehörte Rheinland-Pfalz zu den wenigen Bundesländern, die Visiere als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz akzeptiert hatten. Das Gesundheitsministerium hatte sie bis zur Änderung der Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung am 20. Mai noch erlaubt, obwohl das Robert-Koch-Institut Visiere bereits zu diesem Zeitpunkt schon als nicht gleichwertig gegenüber Gesichtsmasken eingestuft hatte.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
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