Politik | 05.05.2018

Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Ahrkreis

Landesregierung bestätigt Wegfall der Arbeitsgerichtstage in Sinzig

Horst Gies (l.) und Guido Ernst kritisieren die Streichung der Arbeitsgerichtstage in Sinzig. Sie sehen darin eine weitere Ausdünnung der behördlichen Infrastruktur im Norden des Landes.  privat

Sinzig. Wie schon vermutet hat auch eine neue Anfrage der beiden Landtagsabgeordneten Guido Ernst und Horst Gies bei der Landesregierung ergeben, dass es in Sinzig keine auswärtigen Gerichtstage für Arbeitsgerichtsverfahren mehr geben wird. Justizminister Herbert Mertin begründet dies mit der Forderung des Rechnungshofs nach einer Überprüfung der kleinen Organisationseinheiten und der Dichte der Gerichtstage, die eine angemessene Auslastung des Personals erschwere. Das Parlament habe eine Arbeitsgruppe in dieser Frage eingesetzt, die in ihrem Abschlussbericht unter anderem vorgeschlagen habe, die Gerichtstage zu reduzieren.

Der Landtag habe außerdem im September 2016 einstimmig beschlossen, die Bemühungen zur Straffung der Organisationsstrukturen der Arbeitsgerichtsbarkeit verstärkt fortzusetzen. Ergebnis sei nun die Reduzierung der auswärtigen Arbeitsgerichtstage von 15 auf acht Standorte. Sinzig ist dabei weggefallen. Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Ahrkreis wollten nun genauer wissen, welche Vorteile die Landesregierung durch diese Streichung erwarte, welche Einsparsummen und welche Mehrkosten sich ergäben, wie viele auswärtige Gerichtstage mit Verfahren es in den letzten Jahren in Sinzig gegeben habe, und ob mit dieser Streichung Bürgernähe und Chancengleichheit gegeben seien.

Guido Ernst und Horst Gies weisen darauf hin, dass die Zustimmung des Parlaments ja keine Zustimmung zur Streichung der auswärtigen Arbeitsgerichtstage gewesen sei und dass die Vertreter der CDU in dieser Arbeitsgruppe sich gegen die Streichung gewehrt hätten, aber überstimmt worden seien. Ihren Argumenten sei das Ministerium nicht gefolgt, auch nicht den Argumenten zur ländlichen Strukturierung des Kreises Ahrweiler und der weiteren Fahrtstrecken der Betroffenen, denn es gehe ja nicht nur um die Strecke Sinzig-Koblenz. Minister Mertin begründet die Maßnahme zum Beispiel mit einer flexibleren Gestaltung der richterlichen Geschäftsverteilung und weist darauf hin, dass eine konkrete Berechnung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der Vielzahl der überwiegend nicht feststehenden Kostenvariablen nicht möglich sei.

Guido Ernst meint hierzu: „In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Schnitt 400 Verfahren an 25 bis 36 Sitzungstagen in Sinzig behandelt. Auch in 2017 waren es wieder 319 Verfahren an 30 Sitzungstagen. Hier sieht man, wie wichtig es wäre, die Sitzungstage beizubehalten. Der Norden des Landes wird wieder abgehängt.“ Auch Horst Gies betont: „Nach dem Wegfall des Amtsgerichts in Adenau, der Außenstelle des Kulturamtes in Adenau, des Katasteramtes Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig geht der Wegfall der Behörden und Institutionen im Norden des Landes weiter.“ Auch ein Brief des Abgeordneten Ernst an Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler brachte kein besseres Ergebnis. Sie begründet dies in ihrer Antwort nicht näher, sondern weist nur auf die beschlossene Landesverordnung hin. „Das zeugt nicht von Bürgernähe“, meint Landtagsabgeordneter Guido Ernst.

Pressemitteilung der CDU-MdL

Guido Ernst und Horst Gies

Horst Gies (l.) und Guido Ernst kritisieren die Streichung der Arbeitsgerichtstage in Sinzig. Sie sehen darin eine weitere Ausdünnung der behördlichen Infrastruktur im Norden des Landes. Foto: privat

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