Politik | 28.05.2021

Landkreis Mayen-Koblenz

Luca-App erleichtert die Kontaktnachverfolgung

Mit sinkenden Fallzahlen und steigenden Öffnungsschritten, wie der Öffnung der Gastronomie, gewinnt einfaches Verfahren an Bedeutung

Kreis MYK. Im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz kann die Innengastronomie wieder öffnen, da am Mittwoch, 26. Mai, die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 50 lag. Wie schon bei außengastronomischen Angeboten sind für einen Besuch in der Innengastronomie die Pflicht zum Tragen einer Maske, das Abstandsgebot, eine Vorausbuchungspflicht, und ein negatives Testergebnis oder ein vollständiger Impfschutz Voraussetzung. Auch die Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein. Ein einfaches Werkzeug dafür ist die Luca-App, die im Kreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz als Modellkommunen genutzt wird.

„Je mehr Menschen und Betriebe sich an der Nutzung von Luca zur digitalen und verschlüsselten Kontaktregistrierung und -nachverfolgung beteiligen, desto besser funktioniert die Idee hinter der App“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Insbesondere für Gäste und Unternehmer reduziert die einfache, digitale Art der Kontaktverfolgung den Aufwand der manuellen Kontaktnachverfolgung und erleichtert damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Ganz konkret ersetzt die Luca-App die bisherige Zettelwirtschaft mit häufig schlecht lesbaren handschriftlichen Einträgen durch einfaches digitales Einchecken. Die bislang handschriftlich geführten Kontaktlisten, bei denen man die eigenen Daten im Gegensatz zu Luca sogar unverschlüsselt preisgibt, sind aber selbstverständlich auch weiterhin erlaubt. Wer die Luca-App also nicht nutzen möchte, muss es nicht. Doch jede Nutzung hilft dem Gesundheitsamt und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen. Doch warum ausgerechnet Luca und keine andere App, wie etwa die Corona-Warn-App? Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für Luca entschieden. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Auf den ersten Blick scheinen die Corona-Warn-App mit ihrer neuen Eincheck-Funktion und die Luca-App zwar ganz ähnlich zu funktionieren, im Detail gibt es aber deutliche Unterschiede. Denn während bei der Corona-Warn-App keine konkreten Personendaten hinterlegt werden und lediglich eine anonymisierte Warnung an die App-Nutzer erfolgt, werden bei der Luca-App sehr wohl kurzzeitig persönliche Daten gespeichert, auf die das Gesundheitsamt im Ernstfall zugreifen kann. Letzteres ist für die Kontaktnachverfolgung entscheidend. Luca ermöglicht also nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten ans Gesundheitsamt und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder die Betreiber von Luca noch die Unternehmen können die Kontaktdaten lesen.

Und so funktioniert´s: Nachdem die kostenlose Luca-App auf dem Smartphone des Nutzers installiert wurde, müssen einmalig persönliche Angaben wie Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse darin hinterlegt werden. Die App generiert anschließend sich ständig ändernde und verschlüsselte QR-Codes für den Nutzer. Besucht der Nutzer beispielsweise ein Restaurant, scannt der jeweilige Unternehmer den verschlüsselten QR-Code des Gastes oder der Gast selbst scannt einen am Tisch angebrachten QR-Code. Der Datensatz wird zweifachverschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen wieder gelöscht. Für den Betrieb selbst bleibt der Kunde anonym, da der Betrieb die gescannten Daten seiner Kunden nicht auslesen kann.

Wird ein Besucher später positiv auf das Coronavirus getestet, kann er dies melden, indem er die in der App gespeicherte Historie seiner Kontakte an das Gesundheitsamt übermittelt. Zur Kontaktnachverfolgung informiert das Gesundheitsamt schließlich den jeweiligen Betrieb, indem sich der Besucher aufgehalten hat und bittet um Freigabe des relevanten Zeitfensters eines Check-Ins. Nach erfolgter Freigabe kann nur das Gesundheitsamt die übermittelten QR-Codes weiterer Besucher entschlüsseln und gezielt Kontaktpersonen informieren.

Die Anleitung für Privatpersonen und Betriebe sowie viele weitere nützliche Informationen gibt es unter www.luca-app.de

Pressemitteilung

Kreisverwaltung MYK

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