Politik | 07.01.2022, 10:10 Uhr

Mehr Arbeitslose im Dezember

Dreyer/Schweitzer: Verlängerung der Sonderregelungen
zum Bezug des Kurzarbeitergeldes ist wichtiges Signal

Rheinland-Pfalz. Nachdem seit März die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz neun Monate in Folge gesunken ist, haben die Arbeitsagenturen im Land im Dezember eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit registriert. Danach waren im Dezember 2021 in Rheinland-Pfalz 98.458 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 862 mehr als im November, aber 17.387 weniger als im Dezember 2020. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2021 bei 4,4 Prozent. Damit hat Rheinland-Pfalz weiterhin die drittniedrigste Arbeitslosenquote im Ländervergleich.

Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wintermonaten ist als übliche jahreszeitliche Entwicklung in der Regel auf eine erhöhte Anzahl von Arbeitslosmeldungen aus Tätigkeiten im Außenbereich, wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie, zurückzuführen. In diesem Jahr kommen die Folgen der Corona-Pandemie erschwerend hinzu, da sie sich immer noch auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz auswirken. Die vierte Welle der Corona-Pandemie führt aktuell wieder zu steigenden Kurzarbeiteranzeigen und verursacht Lieferschwierigkeiten in der Industrie und im Handwerk.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte: „Ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land sind deshalb die erst kürzlich beschlossenen Verlängerungen der Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.“ Nach wie vor stelle das Kurzarbeitergeld das wohl wichtigste Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Einkommenssicherung der Beschäftigten dar.

Mit den Verlängerungen der Sonderregelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten und Unternehmen Planungssicherheit und eine beschäftigungssichernde Brücke für das erste Quartal. Besonders wichtig sind dabei die Verlängerung der erhöhten Leistungssätze ab dem vierten Bezugsmonat (70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt) und ab dem 7. Bezugsmonat (80 Prozent bzw. 87 Prozent). Zudem wird der erhöhte Anspruch auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer sagte: „Die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld gibt den Beschäftigten mehr Sicherheit. Gleichwohl ist es gerade für die Beschäftigten in Kurzarbeit oder in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wichtig, im Hinblick auf ihre Qualifikationen und Kompetenzen sich weiterzubilden– auch vor dem Hintergrund der Transformation der Arbeitswelt.“ Das Land unterstütze Betroffene mit Förderangeboten wie dem Beschäftigungscoach. Persönliche Coaches beraten Beschäftigte und helfen ihnen, aus dieser schwierigen Situation das Beste zu machen. „Gerade die Dauer der Kurzarbeit bietet sich gut für eine individuelle berufliche Weiterbildung oder sogar für eine berufliche Neuorientierung an, die neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnet“, betonte Schweitzer.

Beschäftigte, die an einem Coaching interessiert sind, erhalten weitere Informationen zu dem aus Mitteln des Programms REACT-EU finanzierten Förderprogramm Beschäftigungscoach und den Angeboten in ihrer Nähe unter www.beschaeftigungscoach.rlp.de.

Pressemitteilung

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

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