Politik | 23.04.2020

Große Koalition einigt sich auf höheres Kurzarbeitergeld

Mehr Geld für Arbeitnehmer in Kurzarbeit

Bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls werden gezahlt

Das Kurzarbeitergeld wird steigen, je länger der Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent des regulären Pensums arbeiten darf. Foto: Pixabay/nattanan23

Berlin. Wer aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit ist, soll mehr Geld bekommen. Das haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach Beratungen im Koalitionsausschuss entschieden. Das Kurzarbeitergeld soll fortan steigen, je länger ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist.

Die ersten drei Monate beträgt es weiterhin 60 Prozent des Lohnausfalls bei Kinderlosen und 67 Prozent in Haushalten mit Kindern. Ab dem vierten Monat sollen nun 70 Prozent bzw. für Eltern 77 Prozent gezahlt werden. Wer länger als sechs Monate in Kurzarbeit ist, soll 80 bzw. 87 Prozent bekommen. Diese Regelung soll höchstens bis zum Jahresende gelten. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer, bei denen weniger als die Hälfte der regulären Arbeitszeit ausfällt.

Außerdem einigten sich die Spitzen der Großen Koalition auf eine Erhöhung des möglichen Zuverdienstes. Ab dem 1. Mai dürfen alle Arbeitnehmer so viel hinzuverdienen, wie sie bisher monatlich verdienten. Für Arbeitslose wurde beschlossen, dass sie drei Monate länger Arbeitslosengeld bekommen dürfen, sofern ihr Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Auch Gastronomen werden entlastet: Hier soll die Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Juli für ein Jahr auf sieben Prozent gesenkt werden. Bisher wird mit 19 Prozent besteuert.

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen absehbare Verluste in diesem Jahr pauschal mit der Steuervorauszahlung aus dem Jahr 2019 verrechnen dürfen. Sie erhalten so Steuererstattungen jetzt schon, obwohl sie die Verluste normalerweise erst im nächsten Jahr geltend machen könnten.

Um Schülerinnen und Schüler beim Homeschooling zu unterstützen, wurde überdies zugesagt, bei Bedürftigkeit einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zur Verfügung zu stellen.

-MX-

Das Kurzarbeitergeld wird steigen, je länger der Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent des regulären Pensums arbeiten darf. Foto: Pixabay/nattanan23

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