Aufruf der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Bundestagswahl
Möglichkeit der Briefwahl nutzen
Am Wahltag (24. September) Verhinderte sollen Briefwahl rechtzeitig durchführen
Kreis Ahrweiler. Im Vorfeld der Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler die Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis 198 - Ahrweiler - dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben, „um damit von einem wichtigen Grundrecht der Demokratie Gebrauch zu machen“. Als Kreiswahlleiter macht Jürgen Pföhler zugleich auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann seine Stimme schon jetzt per Briefwahl abgeben. Dies lässt sich bequem zu Hause erledigen. Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe angeben, warum sie zu Hause wählen möchten. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn den Antrag auf Briefwahl zu stellen. Wer die Briefwahl nutzen will, kann die Briefwahlunterlagen in den Rathäusern beantragen. Zum Wahlkreis 198 - Ahrweiler - gehören die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal, die Gemeinde Grafschaft und weitere sechs Kommunen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz. Dies sind die Städte Andernach und Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel. Die Briefwahlunterlagen können bei diesen Stadt-, Gemeinde- sowie Verbandsgemeindeverwaltungen beantragt werden.
Der Antrag kann schriftlich, per Fax, Telegramm, Fernschreiben, E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Ebenso kann die Wahlbenachrichtigung - diese ist den Wählerinnen und Wählern schon übersandt worden - ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung vor Ort übersandt werden. Bei den einzelnen Verwaltungen ist über deren Internetseite auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Wähler können ihre Wahlscheine für die Briefwahl auch persönlich bei der zuständigen Verwaltung beantragen. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie noch bis zum Wahltag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler - für die sechs Kommunen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 21. September, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
