„Sollte innerorts Tempo 30 gelten?“ in BLICK aktuell 31/23
Nur dort, wo es erforderlich scheint
Ein klares: Nein! Tempo 30 sollte dort angeordnet werden, wo es auch verkehrstechnisch unbedingt erforderlich scheint.
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. hat 2021 ein sogenanntes „Soforthilfepapier“ für Tempo 30 herausgegeben, das für die entsprechenden Gegebenheiten bei der Antragsstellung Hilfeleistung geben soll, ist auch sehr interessant.
Ebenso eine sogenannte „Orientierungshilfe für Kommunen und Anwohnende: Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung von Örtliche Tempo 30“ von Rechtsanwalt Proffessor Dr. Remo Klinger und Rechtsanwältin Dr. Silvia Ernst im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 18. Mai 2021 sowie Heft 208 „Verkehrstechnik“, ein Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen „Fahrbahnquerschnitte in baulichen Engstellen von Ortsdurchfahrten“ von der Bergischen Universität Wuppertal, heraugegeben im September 2011.
Zum Thema sind noch einige Ortdurchfahrten zu nennen, in welchen stellenweise sich die Frage stellt, wieso ist in der Hauptstraße 30 km/h? Ortsgemeinde Unkelbach, Oedingen, Fahrbahnbreiten teilweise von mehr als acht Metern, dann plötzlich vier Meter an Engstellen und in Kurven, unverständlich, da kein klares Konzept!
Ich könnte mehrere Ortschaften benennen, wo es nötig wäre, 30 km/ anzuordnen oder zu entfernen. Es hängt einfach von zu vielen Faktoren ab, aber zumeist ist es die Einstellung der zuständigen Verkehrssachbearbeiter, die die Anordnung zu verantworten haben.
Praktisch sollte jedoch bereits jede/r verkehrsbewusste Kraftfahrzeugführer/-in innerorts mit gemäßigtem Tempo und immer bereit zu bremsen unterwegs sein, man sollte ständig mit allem rechnen.
In meinem bisherigen Autofahrerleben habe ich fast alle Unfallarten miterlebt: 1968 als Beifahrer am Laacher See ohne Fremdeinwirkung - keine Lenkung mehr - in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und 150 Meter weit nur überschlagen, mit einem Renault-Gordini, ohne Sicherheitsgurte, bei vier Personen hat sich nur einer verletzt - Schlüsselbeinbruch.
1970 ebenfalls als Beifahrer mit einem NSU-Prinz 1200 TT 500 Meter vor Bell mit 100 km/h frontal gegen einen Baum, Oberschenkel ausgerenkt, anderer Ellbogenfraktur, das war alles, wieder ohne Gurte.
1977 springt mir ein Reh bei 100km/h plötzlich vor das Auto, knallt gegen die Front und fliegt über das Auto, Reh tot, Auto (City Kadett) Totalschaden.
1986 selbst am Steuer, Motorradfahrer missachtet meine Vorfahrt und fährt frontal in mein Fahrzeug, Glück für den Motorradfahrer: Er fliegt ca 20 Meter durch die Luft und landet mit ausgestreckten Armen in einem frisch gepflügten Kartoffelacker, beide Mittelfinger gebrochen! Sonst nichts.
1989 selbst am Steuer, springt ein Fußgänger unvermittelt vom Gehweg vor meinen PkW, ein Schuh bleibt am Nummernschild hängen, er kracht mit seiner Schulter gegen die Fronscheibe und landet mit einem Salto auf der Straße, lediglich Prellungen und eine kaputte Frontscheibe.
Seither - toi, toi, toi - nur kleinere Blechschäden ohne eigenes Verschulden.
Fahre über 50 Jahre bereits „unfallfrei“ und hatte noch nie einen Punkt in Flensburg!
Hans Friedhofen,
Langenfeld