Politik | 08.03.2021

Entschädigung für Atomkraftwerk in Mülheim-Kärlich

RWE erhält 860 Millionen Euro

Bundesregierung und Energieversorger verständigen sich auf finanziellen Ausgleich und Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten zum Atomausstieg

RWE erhält für das Atomkraftwerk in Mülheim-Kärlich vom Bund eine Entschädigung von 860 Millionen Euro. Foto: Archiv/CF

Mülheim-Kärlich. RWE begrüßt die einvernehmliche Verständigung der Kernkraftwerksbetreiber mit den verantwortlichen Ministerien der Bundesregierung über die noch offene Entschädigungsregelung für den schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland. Damit liegt nach nunmehr 10 Jahren eine Lösung vor, um die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnte Entschädigung der Unternehmen abschließend zu regeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Dezember 2016 und zuletzt im September 2020 den Gesetzgeber verpflichtet, eine Entschädigungsregelung für die nicht mehr nutzbaren Stromkontingente sowie für die frustrierten Investitionen zu erlassen. Die jetzt gefundene Verständigung steht unter dem Vorbehalt einer Umsetzung in entsprechende gesetzliche Regelungen im Atomgesetz und eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen den Betreibern und der Bundesregierung. Zudem ist eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission erforderlich.

Für RWE geht es in dem Verfahren um die Entschädigung eines Stromkontingents aus dem Kraftwerk Mülheim-Kärlich in Höhe von 25,9 Terawattstunden (TWh) sowie um frustrierte Investitionen aus dem 2011 beschlossenen Kernenergieausstieg. Entsprechend der jetzt gefundenen Verständigung ist vorgesehen, dass die Kernkraftwerksbetreiber eine Entschädigung für die nicht mehr nutzbaren Strommengen in Höhe von 33,22 Euro/MWh brutto erhalten (insgesamt 880 Millionen Euro). RWE würden zudem rund 20 Millionen Euro frustrierte Investitionen erstattet.

RWE hat in den Gesprächen mit den zuständigen Ministerien (Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit; Finanzen; Wirtschaft und Energie) konstruktiv zu einer Lösung beigetragen, um eine einvernehmliche und abschließende Regelung zur Entschädigung des beschleunigten Kernenergieausstiegs zu finden, der aus Sicht des Unternehmens unumkehrbar ist. Gleichzeitig sieht RWE in der jetzt gefundenen Verständigung einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Sie ist zudem ein gutes Signal, um das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken und damit die erheblichen Investitionen, die jetzt in den Umbau des Energiesystems fließen müssen, zu befördern.

Pressemitteilung RWE AG

Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium

Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bereits in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 festgestellt - den Atomausstieg selbst hatte es bestätigt. Zwischen den Beteiligten herrschte seit Längerem Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht und einem internationalen Schiedsgericht, die nun beigelegt werden können.

Die Einigung hat keine Folgen für den Atomausstieg. Es bleibt dabei, dass das letzte deutsche Atomkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Mrd. Euro. Im Einzelnen bedeutet dies Zahlungen von 1,425 Milliarden Euro an Vattenfall, 880 Millionen Euro an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an E.ON/PreussenElektra. Diese Zahlungen dienen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, welche die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können (RWE und Vattenfall), andererseits dem Ausgleich für Investitionen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten, die dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung nach den Ereignissen von Fukushima entwertet wurden (EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE).

Die Eckpunkte sehen ergänzend vor, dass E.ON/PreussenElektra – insoweit der konzernbezogenen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts folgend – über die rechnerisch ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frei verfügen, das heißt in ihren konzerneigenen Kraftwerken verstromen kann. Auch dies war zwischen den einzelnen Unternehmen sowie der Bundesregierung umstritten.

Im Rahmen der Gesamtverständigung verpflichten sich die Unternehmen, sämtliche anhängigen Klageverfahren zurückzunehmen und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Dies umfasst auch das internationale Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington.

Die Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Unternehmen. Sie werden in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt. Die EVU werden kurzfristig die anhängigen Gerichtsverfahren zum Ruhen bringen. Der Vertrag wird dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben. Die endgültige Regelung soll durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages (das 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) erfolgen. Sie steht zudem unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission.

Pressemitteilung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

RWE erhält für das Atomkraftwerk in Mülheim-Kärlich vom Bund eine Entschädigung von 860 Millionen Euro. Foto: Archiv/CF

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

Ahrtalbahn: Wiederaufbau geht schnell voran

  • Hans Meyer: Der nächste Werbebeitrag. Natürlich ohne einen einzigen Hinweis auf die zukünftigen Stromgefahren für Mensch und Tier. Leider besteht an über 800 Fahrleitungsmasten Stromschlaggefahr, denn diese werden...
  • Michael Krah: Was nützt die Barrierefreiheit wenn der Zug ausfällt oder zu spät ist? Wie so oft bei den Grünen werden Probleme in den Vordergrund gezerrt die vom eigentlichen Thema ablenken.

Von Darts bis Entenrennen

  • Anne Ampel: Zwei Monate nach dem bestialischen Mord an einer jungen Frau feiert das Dorf Gimmigen in unmittelbarer Nachbarschaft wenige Meter zum Ort des Mordes am Sonntag den 28.09.2025 den neuen Hahnenkönig bzw.
Kreishandwerkerschaft
Anzeige Holz Loth
Imageanzeige
Dorffest in Bad Bodendorf
Stellenanzeige Pflegefachkraft
Sonderseite 3.Ettringer Vahrieté
Dilledapp Fest in Ettringen
Michelsmarkt
Stellenausschreibung Azubi VG
Herbstmarkt Mertloch
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Bisheriger Amtsinhaber holte gleich im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit

OB-Wahl in Koblenz: David Langner bleibt im Amt

Koblenz. Koblenz hat gewählt: Der bisherige Oberbürgermeister David Langner (parteilos) bleibt weiterhin im Amt. Langner holte mit 67,1 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit. Hinter ihm folgen Ernst Knopp (CDU) mit 21,7 Prozent, Markus Meixner (AfD) mit 7,6 Prozent und David Dasbach (Die Partei) mit 3,6 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 44,5 Prozent. BA

Weiterlesen

Sinziger Stadtrat wählt Urgestein Heinrich Ax als Nachfolger von Alexander Albrecht zum Beigeordneten

Carsten Lohre ist Interimschef der neuen Stadtwerke Rhein-Ahr

Sinzig. Die Stadt Sinzig hat einen neuen Beigeordneten. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung Heinrich Ax (FWG) mit 25 Ja, acht Nein und zwei ungültigen Stimmen zum Nachfolger von Alexander Albrecht gewählt. Damit ist die Riege der Beigeordneten wieder komplett. Diese sind in der Reihenfolge der Vertretung des Bürgermeisters Hans-Werner Adams (CDU), Volker Thormann (FDP) und Heinrich Ax. Letzterer...

Weiterlesen

In Mayschoß machen Bürger ihrem Frust über das Vorgehen der ISB bei der Hilfe zum Wiederaufbau Luft

„Bürokratische Hürden treiben Betroffene in die Verzweiflung“

Mayschoß. Mehr als vier Jahre sind seit der Flut im Ahrtal vergangen. Und noch immer haben etliche Betroffene noch immer nicht die „schnelle und unbürokratische“ Hilfe bekommen, die seitens der Landesregierung und des Bundes kurze Zeit nach der Flut im Juli 2021 zugesagt wurde. Es ist eingetreten, was CDU-Urgestein Wolfgang Bosbach schon vor zweieinhalb Jahren bei einer Veranstaltung in Marienthal...

Weiterlesen

Imageanzeige
Imageanzeige
Feierabendmarkt
Stellenanzeige
Weinherbst 2025
Weinfest Dernau
Weinfest Dernau
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0411#
Tag des Bades 2025
Michelsmarkt Andernach
dimido Anzeige Neuwied
Auftragsnummer: 343358077AA vom 09.09.2025
Anzeige (September)
Rechtsanwaltsfachangestellte
Anzeige Shop Eröffnung Tamaris
Stellenanzeige "Architekt/in (m/w/d)
Anzeige Andernach
Herbstmarkt Mertloch