Entschädigung für Atomkraftwerk in Mülheim-Kärlich
RWE erhält 860 Millionen Euro
Bundesregierung und Energieversorger verständigen sich auf finanziellen Ausgleich und Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten zum Atomausstieg

Mülheim-Kärlich. RWE begrüßt die einvernehmliche Verständigung der Kernkraftwerksbetreiber mit den verantwortlichen Ministerien der Bundesregierung über die noch offene Entschädigungsregelung für den schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland. Damit liegt nach nunmehr 10 Jahren eine Lösung vor, um die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnte Entschädigung der Unternehmen abschließend zu regeln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Dezember 2016 und zuletzt im September 2020 den Gesetzgeber verpflichtet, eine Entschädigungsregelung für die nicht mehr nutzbaren Stromkontingente sowie für die frustrierten Investitionen zu erlassen. Die jetzt gefundene Verständigung steht unter dem Vorbehalt einer Umsetzung in entsprechende gesetzliche Regelungen im Atomgesetz und eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen den Betreibern und der Bundesregierung. Zudem ist eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission erforderlich.
Für RWE geht es in dem Verfahren um die Entschädigung eines Stromkontingents aus dem Kraftwerk Mülheim-Kärlich in Höhe von 25,9 Terawattstunden (TWh) sowie um frustrierte Investitionen aus dem 2011 beschlossenen Kernenergieausstieg. Entsprechend der jetzt gefundenen Verständigung ist vorgesehen, dass die Kernkraftwerksbetreiber eine Entschädigung für die nicht mehr nutzbaren Strommengen in Höhe von 33,22 Euro/MWh brutto erhalten (insgesamt 880 Millionen Euro). RWE würden zudem rund 20 Millionen Euro frustrierte Investitionen erstattet.
RWE hat in den Gesprächen mit den zuständigen Ministerien (Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit; Finanzen; Wirtschaft und Energie) konstruktiv zu einer Lösung beigetragen, um eine einvernehmliche und abschließende Regelung zur Entschädigung des beschleunigten Kernenergieausstiegs zu finden, der aus Sicht des Unternehmens unumkehrbar ist. Gleichzeitig sieht RWE in der jetzt gefundenen Verständigung einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Sie ist zudem ein gutes Signal, um das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken und damit die erheblichen Investitionen, die jetzt in den Umbau des Energiesystems fließen müssen, zu befördern.
Pressemitteilung RWE AG
Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium
Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bereits in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 festgestellt - den Atomausstieg selbst hatte es bestätigt. Zwischen den Beteiligten herrschte seit Längerem Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht und einem internationalen Schiedsgericht, die nun beigelegt werden können.
Die Einigung hat keine Folgen für den Atomausstieg. Es bleibt dabei, dass das letzte deutsche Atomkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Mrd. Euro. Im Einzelnen bedeutet dies Zahlungen von 1,425 Milliarden Euro an Vattenfall, 880 Millionen Euro an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an E.ON/PreussenElektra. Diese Zahlungen dienen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, welche die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können (RWE und Vattenfall), andererseits dem Ausgleich für Investitionen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten, die dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung nach den Ereignissen von Fukushima entwertet wurden (EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE).
Die Eckpunkte sehen ergänzend vor, dass E.ON/PreussenElektra – insoweit der konzernbezogenen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts folgend – über die rechnerisch ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frei verfügen, das heißt in ihren konzerneigenen Kraftwerken verstromen kann. Auch dies war zwischen den einzelnen Unternehmen sowie der Bundesregierung umstritten.
Im Rahmen der Gesamtverständigung verpflichten sich die Unternehmen, sämtliche anhängigen Klageverfahren zurückzunehmen und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Dies umfasst auch das internationale Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington.
Die Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Unternehmen. Sie werden in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt. Die EVU werden kurzfristig die anhängigen Gerichtsverfahren zum Ruhen bringen. Der Vertrag wird dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben. Die endgültige Regelung soll durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages (das 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) erfolgen. Sie steht zudem unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission.
Pressemitteilung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit