SPD: Neues Bestattungsrecht jetzt umsetzen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das vor wenigen Tage in Kraft getretene neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz ermöglicht jetzt die Fortsetzung der Beratungen zu neuen Konzeptionen für die städtischen Friedhöfe in Bad Neuenahr-Ahrweiler und die damit verbundene Neufassung der städtischen Friedhofssatzung aus dem Jahr 2017. Darauf hat die SPD-Stadtratsfraktion aktuell in einem Schreiben an Bürgermeister Guido Orthen hingewiesen. Zurückliegend bereits aufgenommene Beratungen waren wegen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens „ruhend gestellt“. Die SPD-Fraktion erwartet deshalb, dass die neuen Gesetzesregelungen jetzt auch in die fortzuschreibende Satzung aufgenommen und in den neuen Konzeptionen für die Friedhöfe der Stadt berücksichtigt werden. Hingewiesen hat die Fraktion dabei insbesondere auf die jetzt möglichen Tuchbestattungen, Regelungen für die Beisetzung tot geborener Kinder (sog. „Sternenkinder“) und die nunmehr gesetzliche Vorgabe an kommunale Satzungen, dass Grabmale aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn bei ihrer Herstellung die schlimmsten Formen von Kinderarbeit nachweislich ausgeschlossen sind. „Wir müssen die neuen landesrechtlichen Regelungen zum Bestattungsrecht jetzt zügig umsetzen“, erklärte SPD-Fraktionschef Werner Kasel. „Dass wir dabei auch die Auswirkungen in der Stadt insgesamt im Blick halten müssen, ist dabei selbstverständlich“, erklärte er abschließend.
Pressemitteilung
SPD-Stadtratsfraktion
Bad Neuenahr-Ahrweiler