CDU-Grafschaft spricht sich für landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus

SPD-Vorhaben zur Senkungder Anwohneranteile scheiterte

Grafschaft. Kläglich gescheitert ist die SPD-Grafschaft mit ihrem Antrag, die Straßenausbaubeiträge für die Anwohner in der Gemeinde zu senken oder am Ende ganz darauf zu verzichten.

Die CDU in der Gemeinde Grafschaft bewertet diesen Vorgang eindeutig. „Der offensichtlich gegen jedes Recht und jede Rechtsprechung lautende SPD-Antrag wurde durch die eindeutige Verwaltungsvorlage ´kassiert`.

Offensichtlich wollte die SPD im Vorfeld der Kommunalwahl im Mai durch einen populistischen Antrag auf Stimmenfang gehen.

Alle erfahrenen Kommunalpolitiker im Gemeinderat Grafschaft hatten schon im vergangenen Herbst den Kopf angesichts des Antrages geschüttelt, denn die Rechtslage war und ist klar und eindeutig, denn die Kommunen sind zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.“ Die CDU-Grafschaft verfolgt gemeinsam mit ihrer Landespartei und Landtagsfraktion ein ganz anderes Ziel: die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes und die gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Vernichtend auch die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zum Vorstoß der Grafschafter Genossen: „Im Ergebnis ist davon aufzugehen, dass die hier vorgeschlagene Verfahrensweise nicht mit geltendem Recht vereinbar ist und im Falle ihrer Umsetzung erhebliche Sanktionen mit sich bringen kann. Um also Beanstandungen durch Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung zu vermeiden, die Erlangung und das Behaltendürfen von staatlichen Zuschüssen nicht zu gefährden und strafrechtliche und amtshaftungsrechtliche Folgen auszuschließen, können wir Ihnen daher nur dringend nahelegen, die hier (durch die SPD) angedachte Verfahrensweise tunlichst zu unterlassen.“ Entsprechend ihrer Positionierung haben die Christdemokraten im Hauptausschuss und Gemeinderat einen Antrag gestellt, der auch eine breite Mehrheit erhielt: „Der Gemeinderat Grafschaft fordert die Landesregierung und die Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag auf, im Zuge einer Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind dabei durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen vollständig zu kompensieren.

An der Planungs- und Entscheidungshoheit über den Ausbau der Straßen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung soll sich für die Gemeinden nichts ändern.“

Der Vorschlag der CDU zur landesgesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlern in Rheinland-Pfalz, landesweit auf Zustimmung. Selbst SPD-Ortsvereine im Land Rheinland-Pfalz begrüßen diesen Vorstoß und schließen sich der CDU-Forderung an.

Zum Hintergrund: Die erneute Herstellung (Ausbau) von Gemeinde-Straßen wird durch das Kommunale Abgaben Gesetz (KAG) des Landes Rheinland-Pfalz geregelt.

Die speziellen Kostenanteile, die je nach Stärke der Belastung der Straße von Durchgangsverkehr Gemeinde und Anwohner tragen, haben sich über Jahrzehnte durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz entwickelt und sind für die Kommunen bindend.

Im Gegenzug ist die erstmalige Herstellung (Erschließung) von Gemeinde-Straßen von Bund im Baugesetzbuch geregelt; hier sind die Gemeindeanteile von 10 Prozent und die Anwohneranteile von 90 Prozent festgeschrieben.

Pressemitteilung der

CDU-Grafschaft