Neuer Gesetzesentwurf zur Organspende
Spahn: „Bin für doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende“
Gesundheitsminister spricht sich für breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung aus
Berlin. Alle 8 Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste, weil kein passendes Spender-Organ gefunden wird. Das muss sich ändern! Mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) sorgen wir dafür, dass mehr Leben durch eine Organspende gerettet werden können. Eine Schlüsselrolle zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland, spielen die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden. Gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten. Hier setzt unser Gesetzentwurf an. Transplantationsbeauftragte sollen im Klinikalltag mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen zu können. Außerdem stärken wir ihre Rolle in den Kliniken: Künftig sollen sie beispielsweise uneingeschränktes Zugangsrecht zu Intensivstationen haben, Patientenakten auswerten und Verfahrensanweisungen erstellen. Darüber hinaus heben wir die Pauschalen für Organentnahmen so an, dass der Gesamtaufwand der Kliniken für die Organspende angemessen vergütet wird.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfes im Überblick
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Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten. at ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Bei mehreren Transplantationsbeauftragten soll die Freistellung anteilig erfolgen. er Aufwand wird vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung muss durch die Entnahmekrankenhäuser nachgewiesen werden. -
Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt
Transplantationsbeauftragte müssen auf den Intensivstationen künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. ie erhalten durch das Gesetz uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen. rüber hinaus sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotenzials nehmen können. Sie können für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Klinik. -
Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser
Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet. Es soll eine Grundpauschale für die Leistungen gezahlt werden, die das Entnahmekrankenhaus vor der Spendermeldung erbringt. Auch die Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls werden vergütet. Darüber hinaus soll es weitere Pauschalen für die intensivmedizinischen Versorgung und der Leistungen bei der Organentnahme geben. Diese werden durch die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK) festgelegt. Zusätzlich gibt es noch einen Ausgleichszuschlag für die notwendige Infrastruktur. -
Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
Flächendeckend wird ein neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienstes eingerichtet. ieser soll gewährleisten, dass qualifizierte Ärzte vor allem kleinere Entnahmekrankenhäusern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls jederzeit auch regional zur Verfügung stehen. -
Klare und nachvollziehbare Abläufe und Zuständigkeiten
Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten. Damit sollen die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festgelegt werden. -
Potenzielle Organspender besser erkennen und melden
Es wird ein flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei der Spendererkennung und Spendermeldung eingeführt. Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten an die Koordinierungsstelle zu übermitteln, die eine Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglicht. Dabei sollen insbesondere auch die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, bewertet werden. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet, die Ergebnisse den jeweiligen Entnahmekrankenhäuser und den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden. -
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle soll Kliniken unterstützen und beraten
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation soll die Transplantationsbeauftragten bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess beraten. -
Bessere Betreuung für Angehörige
Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
