Politik | 03.09.2018

Neuer Gesetzesentwurf zur Organspende

Spahn: „Bin für doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende“

Gesundheitsminister spricht sich für breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung aus

Quelle: BZgA/Hardy Welsch

Berlin. Alle 8 Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste, weil kein passendes Spender-Organ gefunden wird. Das muss sich ändern! Mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) sorgen wir dafür, dass mehr Leben durch eine Organspende gerettet werden können. Eine Schlüsselrolle zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland, spielen die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden. Gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten. Hier setzt unser Gesetzentwurf an. Transplantationsbeauftragte sollen im Klinikalltag mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen zu können. Außerdem stärken wir ihre Rolle in den Kliniken: Künftig sollen sie beispielsweise uneingeschränktes Zugangsrecht zu Intensivstationen haben, Patientenakten auswerten und Verfahrensanweisungen erstellen. Darüber hinaus heben wir die Pauschalen für Organentnahmen so an, dass der Gesamtaufwand der Kliniken für die Organspende angemessen vergütet wird.

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfes im Überblick

  • Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
    Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten. at ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Bei mehreren Transplantationsbeauftragten soll die Freistellung anteilig erfolgen. er Aufwand wird vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung muss durch die Entnahmekrankenhäuser nachgewiesen werden.
  • Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt
    Transplantationsbeauftragte müssen auf den Intensivstationen künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. ie erhalten durch das Gesetz uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen. rüber hinaus sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotenzials nehmen können. Sie können für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Klinik.
  • Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser
    Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet. Es soll eine Grundpauschale für die Leistungen gezahlt werden, die das Entnahmekrankenhaus vor der Spendermeldung erbringt. Auch die Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls werden vergütet. Darüber hinaus soll es weitere Pauschalen für die intensivmedizinischen Versorgung und der Leistungen bei der Organentnahme geben. Diese werden durch die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK) festgelegt. Zusätzlich gibt es noch einen Ausgleichszuschlag für die notwendige Infrastruktur.
  • Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
    Flächendeckend wird ein neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienstes eingerichtet. ieser soll gewährleisten, dass qualifizierte Ärzte vor allem kleinere Entnahmekrankenhäusern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls jederzeit auch regional zur Verfügung stehen.
  • Klare und nachvollziehbare Abläufe und Zuständigkeiten
    Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten. Damit sollen die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festgelegt werden.
  • Potenzielle Organspender besser erkennen und melden
    Es wird ein flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei der Spendererkennung und Spendermeldung eingeführt. Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten an die Koordinierungsstelle zu übermitteln, die eine Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglicht. Dabei sollen insbesondere auch die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, bewertet werden. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet, die Ergebnisse den jeweiligen Entnahmekrankenhäuser und den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden.
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle soll Kliniken unterstützen und beraten
    Die Deutsche Stiftung Organtransplantation soll die Transplantationsbeauftragten bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess beraten.
  • Bessere Betreuung für Angehörige
    Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: BZgA/Hardy Welsch Foto: HARDY WELSCH

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Fabian F: Nichts Neues gefühlt ein Bus pro Woche
  • Sandra Sattler: Der Zustand der L330 zwischen. Nassau und Zimmerschied ist eine absolute Katastrophe- und das nicht erst seit gestern! Wir sind wohnhaft in Hömberg und werden seit vielen Jahren mit diversen Ausreden vom LBM vertröstet.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
Mitarbeiter IT-Administrator
Werksverkauf Anhausen
Koblenzer Kneipengeschichten
Angebotsanzeige (April)
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten- Modernisieren
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Sonderseite Geschäftsführungswechsel
130 Jahre freiwillige Feuerwehr Bad Neuenahr und Tag der offenen Tür
130 Jahre freiwillige Feuerwehr Bad Neuenahr und Tag der offenen Tür, 19.04.26
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: ROB
95

Jugendliche um drei Uhr nachts von Polizei angehalten

11.04.: Bad Ems: 15- und 13-Jähriger unternehmen nächtliche Spritztour mit Auto

Bad Ems. In den frühen Morgenstunden des 11.04.2026, gegen 03:00 Uhr, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung nach einem Hinweis von Zeugen ein Pkw im Stadtgebiet Bad Ems, im Bereich der Straße Am Weißen Stein, kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer erst 15 Jahre alt und demnach nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Sein Beifahrer war nochmals zwei Jahre jünger.

Weiterlesen

Daueranzeige 2026
Hausmeister, bis auf Widerruf
Image Anzeige
Wir helfen im Trauerfall
Wir helfen im Trauerfall
Titelanzeige
Titelanzeige KW 15
Wohnträume
Titelanzeige KW 15
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten, beim Artikel Gartenmarkt/Stadt Neuwied
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Veranstaltung 15.April
Stellenausschreibung Hausmeister/in
Aushilfskraft (w/m/d)
Anzeige Lagerverkauf
130 Jahre freiwillige Feuerwehr Bad Neuenahr und Tag der offenen Tür, 19.04.26