Politik | 24.01.2024

Sportstättenförderung auch in 2024

Kreis Ahrweiler. Das Sportstättenförderprogramm wird im Jahr 2024 fortgeführt, so die erfreuliche Nachricht von Minister Ebling. „Gerade im Wieder- und Neuaufbau bietet uns diese Fördermaßnahme im Kreis Ahrweiler eine große Chance, den Menschen noch mehr öffentlichen Raum für Bewegungsangebote zu geben. Der Bedarf ist da, das hat die rege Teilnahme an den kreisweiten Bewegungswochen gezeigt“, ist Birgit Stupp, Bewegungsmanagerin des Kreises Ahrweiler überzeugt. Für dieses Programm stellt das Land Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit.

„Um das Ziel von mehr Bewegung und Sport zu erreichen, ist der Ausbau der Infrastruktur und vielfältigen Bewegungsräumen erforderlich. Mit dem Förderprogramm ‚Land in Bewegung‘ unterstützt das Land die Kommunen und Sportvereine dabei niedrigschwellig, möglichst barrierearme und für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Sportanlagen im öffentlichen Raum zu schaffen“, so Sportminister Ebling. Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahmen können mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Kommunen können Förderungen für Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks (Sportgeräte für Eigengewicht-Übungen), Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder Bouleplätze beantragen. 2022 wurden 13 Maßnahmen bewilligt und im Jahr 2023 waren es 27. Bewilligte Maßnahmen in Rheinland-Pfalz sind beispielsweise ein Multifunktions-Fitnessplatz mit Tischtennisplatte, eine Calisthenics-Anlage und ein Beachvolleyballplatz.

Anträge können im Zeitraum bis zum 30. April 2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Ein Merkblatt mit allen notwendigen Informationen ist auf der Webseite der Landesinitiative https://land-in-bewegung.rlp.de/ueber-land-in-bewegung/sportstaettenfoerderprogramm

Pressemitteilung Initiative

„Land in Bewegung

Rheinland-Pfalz“

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