Politik | 03.08.2023, 09:11 Uhr

„Letzte Generation: Legitimer Protest oder gefährlicher Radikalismus?“ in BLICK aktuell 30/23

„Terror gegen die Bürger“

Da blockieren sogenannte Mitglieder der „Letzten Generation“ Straßen, nötigen Autofahrer und hindern sie daran, ihrem Tagesprogramm nachzukommen und zerstören fremdes Eigentum. Ob ein Dialysepatient nicht behandelt werden kann, ein Herzinfarkt-Patient nicht ins Krankenhaus kommt oder ein Arbeitnehmer möglicherweise seine Arbeitsstelle verliert, verhöhnen diese Personen mit dem Ausdruck tiefen Bedauerns. Der in Zwangshaft genommene Bürger, der Teil des Souveräns ist, muss unter Umständen berufliche und familiäre Nachteile in Kauf nehmen und harte Konsequenzen fürchten. Das Klima zu retten, steht bei ihnen an erster Stelle. Sie übersehen jedoch, dass diese „Weltenretter“ gerade durch ihr Tun ganz viel CO2 produzieren, indem das Klima durch Auspuffgase zusätzlich belastet wird.

Unser derzeitiges demokratisches Gesetz sagt mir, dass niemand den Mitgliedern der „Letzten Generation“ Gewalt antun darf. Denn das ist eine Straftat. Das wissen die „Weltenretter“ genau. Verliert ein Autofahrer die Nerven, muss er sich vor Gericht verantworten und die Konsequenzen tragen. Der normale Menschenverstand sagt mir aber auch, dass die Freiheit derer, die im Stau stehen, gegen ihren Willen ihrer Freiheit beraubt werden. Auch das ist Nötigung oder eine Straftat.

Die Mitglieder der „Letzten Generation“ setzen sich also über alle Regeln und über alle Gesetze hinweg und stellen sich somit über den Gesetzgeber und alle Verfassungsorgane. Es ist ihnen zu mühsam, eine Partei zu gründen und um die Gunst der Wähler zu werben. Wenn Vertreter politischer Parteien in öffentlichen Veranstaltungen vor Wahlen Reden halten und sich bis in die Heiserkeit erschöpfen, bewirbt sich die „Letzte Generation“ nicht um Sitze in einem Parlament und nehmen nicht an dem ordentlichen demokratischen Gesetzgebungsverfahren teil. Somit brauchen sie auch keine Rückschläge zu befürchten, im demokratischen Verfahren von anderen Parteien überstimmt zu werden.

Sie handeln so, als wären sie dem Souverän und allen Verfassungsorganen übergeordnet. Und mehr noch: Sie behindern die Freiheit des Souveräns bzw. eines Teils davon. Es kommt noch dazu, dass sie bei Diskussionen mit dem Bürger den Spieß herumdrehen und deren Vorgehen als Unrecht bezeichnen. Was für eine Anmaßung! Was für eine Überheblichkeit! Sind das nicht die Früchte der antiautoritären Erziehung, die deren Eltern und wir heute auszubaden haben?

Wo kämen wir in unserem Rechtsstaat hin, wenn jeder das Gesetz in die eigenen Hände nimmt? Wir hätten doch nur noch „Sodom und Gomorra“.

Wie also soll der Gesetzgeber reagieren? Zunächst halte ich es für sinnvoll, dass alle Konten dieses Personenkreises eingefroren werden. Sie sollen nicht durch Spenden ihre Untat bezahlen können. Weil sie über eine Geldbestrafung nur noch lachen, müssten sie für die Ableistung ihrer Untaten zu diversen Diensten verurteilt werden, die sinnvoller sind als ihre widersinnigen Proteste. Zum Beispiel könnten sie Kranke pflegen, Orte und Plätze vor Unrat und Müll säubern und andere sozialen Dienste verrichten. Aber auch da müsste man sie hintragen.

Lieber zerstören sie die staatliche Ordnung und verachten die Regeln des menschlichen Zusammenlebens, die einem Volk Achtung und Würde verleiht. Deshalb kann auch nur eine Bestrafung erfolgen, vor der sie am meisten Angst haben. Bei der Erstverurteilung kann das Gericht noch Bewährung aussprechen. Bei der Wiederholungstat müssten sie noch vor Sonnenuntergang abgeurteilt und mit einer schmerzhaft spürbaren Haft belegt werden. Und nicht nur für 30 Tage. Es muss allen Tätern klar gemacht werden, dass dies in einem Rechtsstaat nicht geht. Es muss eine klare Abschreckung her, damit unser Land nicht im Chaos versinkt.

Ich bin kein Rechtsextremist. Aber die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Wenn die staatliche Grundordnung dermaßen in Gefahr gerät, müssen dem Rechtsstaat Mittel und Wege zur Verfügung stehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Wir sind keine Bananenrepublik, in der jeder tun und lassen darf, was er will.

Herbert Ritterrath,

Löf

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