Brexit: Kreisverwaltung Ahrweiler informiert
Übergangsfristen für Einbürgerung
Anträge können gestellt werden
Kreis Ahrweiler. Kommt der Brexit wie geplant am 29. März, ändert sich damit auch einiges für Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen. Die Kreisverwaltung informiert aktuell über die Fristen, die in diesem Fall gelten.
Für den Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU sieht eine Übergangsregelung der Bundesregierung nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums vor, dass Briten nach dem Brexit eingebürgert werden und zugleich die britische Staatsbürgerschaft behalten können, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllt sein.
Bei einem geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU käme es zu einem Übergangszeitraum. Eine Einbürgerung ist dann unter genereller Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit möglich, wenn der Antrag bis 31. Dezember 2020 gestellt wird. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssten ebenfalls zum Antrags- und zum Einbürgerungszeitpunkt erfüllt sein.
Der Antrag auf Einbürgerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde zu stellen. Im Kreis Ahrweiler ist das die Kreisverwaltung. Die Behörde stellt Antragsvordrucke zur Verfügung und bietet gebührenfreie Beratungen an. Im Kreis Ahrweiler leben derzeit 159 Briten ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Informationen zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung, zu Beratungsangeboten und den Adressen der zuständigen Behörden gibt es unter www.einbuergerung.rlp.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler