Politik | 07.05.2021, 09:55 Uhr

M. Heil MdB (CDU) begrüßt Maßnahmenpaket des Bundes zur Baulandmobilisierung

Vereinfachtes Verfahren für schnelle Bauleitplanung

Union setzt Wiederaufnahme von Paragraf 13b BauGB durch

Mechthild Heil MdB (CDU): mehr Bauland gegen Wohnungsnot mobilisieren. Foto: privat
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Berlin. Das sogenannte „Baulandmobilisierungsgesetz“ der Regierungskoalition hat heute den Bauausschuss des Deutschen Bundestages erfolgreich passiert, berichtet dessen Vorsitzende Mechthild Heil. Die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete bewertet dies als wichtigen Schritt, um sowohl in Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten mehr Wohnflächen zu mobilisieren. Im Mittelpunkt für die ländlichen Räume stand für die Union dabei auch die Wiedereinsetzung von Paragraf 13b Baugesetzbuch, der dazu führt, dass an Ortsrandlagen in dörflichen Bereichen Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren bis zu 10.000 Qudratmetern Grundfläche entwickelt werden können. Diese Regelung galt bereits bis Ende 2019, wurde aber unterbrochen, da das neue Gesetzespaket aufgrund langer Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und anderen Interessengruppen einige Zeit in Anspruch nahm. „Nunmehr können Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach 13b wieder bis Ende 2022 aufgestellt werden, die Satzungsbeschlüsse müssen bis Ende 2024 gefasst werden. Da gibt unseren Kommunen Zeit, schnell und besonders für den Bedarf der Einheimischen Bauland in den Dörfern zu schaffen.“

„Paragraf 13b betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende, im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen“, erläutert Heil weiter. „Dies hilft den Kommunen im ländlich geprägten Bundestagswahlkreis Ahrweiler/Mayen deutlich weiter, viele Eingaben von Kommunalpolitikern haben mich zuletzt dazu erreicht. Die Union hat sich hier klar gegen Widerstände der SPD in den Verhandlungen durchgesetzt.“ Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus 2018 sah vor, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. Mechthild Heil erwartet von den Bundesländern, auch von der neuen Landesregierung in Mainz, dass nunmehr nicht durch restriktive Schwellenwerte bei den Baulandreserven nach Landesplanung den kommunalen Planungen Steine in den Weg gelegt werden.

Die CDU-Parlamantarierin begrüßt auch, dass eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt wird, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen. Diese Gebietskategorie soll dem Wohnen und der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen sowie nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen. Ein guter Schritt, so Heil, damit Nutzungskonflikte gerade in ländlichen Räumen entschärft werden können. „Gegen den Wohnraummangel hilft nachhaltig nur Bauen - und zwar so schnell und so umfassend wie möglich. Das kann gelingen, wenn in größerem Umfang als bisher Bauland zur Verfügung steht. Der Mangel an Bauland war in den letzten Jahren der Flaschenhals beim Wohnungsbau.“ Die endgültige Beschlussfassung zum Gesetzespaket ist für Freitag im Plenum vorgesehen.

Pressemitteilung des Büros von

Mechthild Heil MdB (CDU)

Mechthild Heil MdB (CDU): mehr Bauland gegen Wohnungsnot mobilisieren. Foto: privat

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