Rebpflanzungen im Kreis Ahrweiler
Winzer können Anträge stellen
Meldung für Teilnahme an EU- Umstrukturierungsprogramm ist noch bis 31. Januar möglich
Kreis Ahrweiler. Winzer können ab Mittwoch, 2. Januar, ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Anwender durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrags. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Sonja Axeler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de. Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
