Politik | 29.11.2019, 14:02 Uhr

Bundesrat stimmt rheinland-pfälzischem Gesetzesentwurf zum Schutz von Kommunalpolitikern zu

„Wir sagen Hass und Hetze entschieden den Kampf an!“

Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Justizministerium RP
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Mainz. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. November, dem Gesetzesentwurf der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum besseren strafrechtlichen Schutz unter anderem von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Kommunalpolitikerinnen und -politiker genießen derzeit nicht den gleichen strafrechtlichen Schutz wie Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Landesebene. Das muss geändert werden! Diese Menschen setzen sich genauso engagiert für das Gemeinwohl ein. Viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich. Sie stehen in der ersten Reihe, bekommen den Unmut der Unzufriedenen, Frustrierten und Empörten unmittelbar, ungefiltert und ungebremst zu spüren. Sie ducken sich nicht weg, sondern nehmen Stellung auch zu unbequemen Themen, die kontrovers diskutiert werden. Vielleicht sind sie gerade deshalb von Hetze im Netz und in den sozialen Medien betroffen. Wenn Hasskommentare dazu führen, dass niemand oder nur noch Wenige bereit sind Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen, gibt es irgendwann keine lebendige Demokratie mehr. Das wollen wir nicht, und deshalb müssen wir Grenzen ziehen. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist aber kein Freibrief für Beleidigungen und Bedrohungen. Deshalb müssen wir den strafrechtlichen Schutz erweitern! Der Bundestag ist jetzt gefordert, zügig über unseren Gesetzesentwurf zu beraten!“

Der Entwurf sieht konkret vor, das Strafgesetzbuch (StGB) in vier Punkten zu ändern.

Erstens soll § 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) klarstellend dahingehend ergänzt werden, dass sich dessen Schutzbereich auch auf die auf kommunaler Ebene tätigen Politikerinnen und Politiker erstrecken soll.

Zweitens soll das Strafantragserfordernis in § 194 StGB für Fälle des § 188 StGB dergestalt gelockert werden, dass im Einzelfall die Strafverfolgung bei Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses auch ohne Strafantrag der betroffenen Person aufgenommen werden kann, sofern die betroffene Person dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB soll drittens eine Strafrahmenerhöhung auf drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen werden, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird, also insbesondere über das Internet oder in sozialen Netzwerken. Von solchen Bedrohungen sind auch – aber nicht nur – die im politischen Leben stehenden Personen im Sinne des § 188 StGB betroffen. Deshalb soll die Ergänzung im Rahmen des § 241 StGB erfolgen, um auch andere gesellschaftliche Gruppen zu erfassen, die sich z.B. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexuellen Identität häufig Bedrohungen in Internetforen oder sozialen Netzwerken ausgesetzt sehen.

Schließlich soll viertens für Bedrohungen im Sinne des § 241 StGB, die sich auf Politikerinnen und Politiker beziehen, der erhöhte Strafrahmen des § 188 StGB von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.

Pressemitteilung Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Justizministerium RP

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