Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz zu Asylbewerberleistungen 2017

Zahl der Berechtigten gesunken

Bad Ems. Am Jahresende 2017 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Rheinland-Pfalz 12.381 Männer und 6.744 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Berechtigten um 12.815 beziehungsweise 40 Prozent.

Großteil der

Schutzsuchenden aus Afghanistan

Die Gründe für den starken Rückgang im vergangenen Jahr sind – wie auch 2016 –, dass einerseits weniger Asylsuchende einreisten und andererseits Asylverfahren abgeschlossen wurden. Wird ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, sind die betroffenen Personen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden in der Statistik nicht mehr berücksichtigt. Der Großteil der Schutzsuchenden kam aus Afghanistan (3.900 beziehungsweise 20 Prozent), gefolgt von Armenien (1.500 beziehungsweise acht Prozent), Syrien und Pakistan (jeweils rund 1.400 beziehungsweise sieben Prozent).

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen rund 10.400 Leistungsempfängerinnen und -empfänger (54 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. Von den Empfängerinnen und Empfängern der Grundleistungen lebten rund 5.700 dezentral in Wohnungen, 3.400 in zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und 1.200 in Gemeinschaftsunterkünften.

Analogleistungen nach

15-monatiger Aufenthaltsdauer

Mehr als 8.700 Asylbewerberinnen und -bewerber (46 Prozent) erhielten erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt – die sogenannten Analogleistungen. Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen am Jahresende 2017 insgesamt rund 6.300 Männer und 3.500 Frauen besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Kosten von rund

50 Euro je Einwohner

Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2017 auf 225 Millionen Euro, das waren 134 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 22,9 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Kostenerstattung anderer Sozialleistungsträger, ergaben sich Nettogesamtausgaben von gut 202 Millionen Euro (rund 50 Euro je Einwohner). Dies entspricht einem Rückgang um 41 Prozent gegenüber 2016. Die Zahlen zu dieser Statistik liefern die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, das heißt das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich an das Statistische Landesamt. Die Zahl der Leistungsempfänger bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember, die Ausgaben auf das gesamte Jahr.

Pressemitteilung Statistisches

Landesamt Rheinland-Pfalz