Bei dem Messerangriff ist eine Frau gestorben
Mord in Bad Hönningen: Verfahren beginnt
Bad Hönningen. Die Staatsanwaltschaft legt einem 39-jährigen Beschuldigten zur Last, am 08.07.2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit in Tötungsabsicht und heimtückisch handelnd zunächst einen ihm zuvor unbekannten Mann unvermittelt mit einem Messer angegriffen und ihm hierbei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Dem Geschädigten soll es gelungen sein, den Angriff abzuwehren und sich schwer verletzt vom Tatort zu entfernen. Kurz darauf soll der Beschuldigte eine ihm zuvor unbekannte Frau unvermittelt mit einem weiteren mitgeführten Messer angegriffen und ihr hierbei derart erhebliche Verletzungen zugefügt haben, dass sie trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am Tatort verstorben sein soll. Der Beschuldigte soll kurz nach der Tat festgenommen worden sein. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Sachverständigengutachten soll der Beschuldigte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung bei Begehung der Taten schuldunfähig gewesen sein, weshalb die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragen will. Das Verfahren startet am 22. Februar. BA