Landrat Frithjof Kühn ruft die Bürger auf
Stichwahl für das Landratsamt steht bevor
Rhein-Sieg-Kreis. Knapp 481.000 Wahlberechtigte dürfen am 15. Juni erneut darüber entscheiden, wer neuer Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden soll. Denn das Kommunalwahlgesetz NRW sieht eine Stichwahl vor, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Zur Wahl stehen die beiden Bewerber, die am 25. Mai die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben: Sebastian Schuster (CDU) und Dietmar Tendler (SPD). 47,69 Prozent der gültigen Stimmen entfielen am vorigen Wahlsonntag auf den CDU-Kandidaten Schuster, 34,63 Prozent auf den SPD-Kandidaten Tendler.
Landrat Frithjof Kühn ruft auch in seiner Funktion als Kreiswahlleiter die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises auf, auch am 15. Juni wählen zu gehen: „Mit über 580.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist unser Kreis der zweitgrößte Deutschlands. Nutzen Sie auch bei der Stichwahl ihr verfassungsrechtlich verbrieftes und demokratisches Recht der politischen Mitgestaltung und entscheiden Sie mit, wer für die nächsten sechs Jahre an seiner Spitze stehen wird!“.
Die Wahllokale sind wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch wer seine Wahlbenachrichtigung bereits beim ersten Wahltermin abgegeben oder zwischenzeitlich vernichtet hat, kann wählen gehen. Nötig ist dafür nur der Personalausweis oder Reisepass bzw. bei EU-Bürgerinnen und Bürgern der Identitätsausweis. Denn es kommt nicht auf die Wahlbenachrichtigung an, sondern wer wählen will, muss im Wählerverzeichnis stehen. Das ist mit dem Wählerverzeichnis des ersten Wahlgangs identisch. Das heißt, wer zwischenzeitlich zugezogen ist, ist für die Stichwahl nicht wahlberechtigt – wer in der Zwischenzeit weggezogen ist, bleibt hingegen weiterhin wahlberechtigt.
Wer am Wahltag seine Stimme nicht in einem Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann dies auch bei der Stichwahl vorab per Briefwahl tun. Die kann persönlich, schriftlich oder auch per Mail oder Fax beim Wahlamt beantragt werden. Wichtig: Wer für den 25. Mai bereits von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch gemacht hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nur dann automatisch zugesandt, wenn er dies auch angegeben hatte. Andernfalls müssen die Briefwahlunterlagen erneut angefordert werden. Damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief in jedem Fall am 15. Juni bis spätestens 16 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Das Siegburger Kreishaus (Kaiser-Wilhelm-Platz 1) wird am 15. Juni wieder zum Wahl-Infozentrum. Ab 17.30 Uhr ist die Kreisverwaltung am Wahlsonntag geöffnet. Landrat Frithjof Kühn lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich hier aus erster Hand über die Ergebnisse zu informieren. Der aktuelle Stand der Wahlergebnisse kann zeitnah nach Schluss der Wahllokale auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/wahlen abgerufen werden.
Pressemitteilung
Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis
