Apothekerkammer Nordrhein - Apothekerverband Nordrhein e.V.
Viele Medikamente gehören ins Gemüsefach
Falsche Lagerung führt zur Unwirksamkeit - Infos zu Kühlung und Transport
Rhein-Sieg-Kreis. Medikamente sollten grundsätzlich vor Hitze geschützt und eher kühl aufbewahrt werden. Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam und gehören daher in den Kühlschrank. Ulrike Jüngel-Sandner, Pressesprecherin der Apotheker im Rhein-Sieg-Kreis, erklärt, welche Mittel das sind und warum das Gemüsefach der beste Platz für sie ist. „Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht in der Regel auf der Verpackung bzw. auf dem Beipackzettel. Im Beratungsgespräch weisen wir den Patienten auch darauf hin“, erklärt Ulrike Jüngel-Sandner. Der Vermerk „Im Kühlschrank lagern“ bedeutet, dass das Medikament konstant zwischen zwei bis acht Grad Celsius aufbewahrt werden sollte. „Idealerweise werden Medikamente, die in den Kühlschrank gehören, im Gemüsefach aufbewahrt. Hier herrscht die für Medikamente optimale Temperatur. Außerdem ist es relativ gleichmäßig kühl“, erläutert Ulrike Jüngel-Sandner.
„In der Ablage der Kühlschranktür sollten Arzneimittel keinesfalls gelagert werden, da dort durch das häufige Öffnen keine gleichmäßig kühle Temperatur herrscht. Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt. Er kann nicht wissen, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr anschlägt, wenn Medikamente zu warm gelagert wurden“, warnt Ulrike Jüngel-Sandner.
Welche Medikamente in den Kühlschrank gehören
Zu den bekannten Medikamenten, die das ganze Jahr über im Kühlschrank aufbewahrt werden sollten, gehören zum Beispiel die verschiedenen Insuline. Auch für die meisten Impfstoffe, zum Beispiel gegen Hepatitis A/B oder Tetanus besteht Kühlpflicht. Ebenso müssen viele der sogenannten Biologicals, die beispielsweise gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden, dauerhaft gekühlt werden.
Kühlkette nicht unterbrechen
Bei Medikamenten mit dem Vermerk „Kühl lagern und transportieren“ darf die Kühlkette unter keinen Umständen unterbrochen werden. So müssen Patienten nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause dafür sorgen, dass die Medikamente gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte dabei unbedingt vermieden werden. Ein Einfrieren der Medikamente könnte deren Wirkung vermindern.
Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Im Jahr 2014 gaben die nordrheinischen Apotheken zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung mehr als 2,9 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Für etwa ein Drittel der 2,9 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel war zudem die Einhaltung der Kühlkette sicherzustellen.
