Allgemeine Berichte | 01.04.2014

Mietstreitigkeiten vor Gericht vermeiden

Vor Mietvertragsabschluss anwaltlich beraten lassen

Rhein-Sieg-Kreis. Frau Schlau ist Mieterin einer Wohnung im ersten Stock eines Hauses, dessen Eigentümer Herr Pfiffig ist. An einem Morgen bemerkt sie, dass aus einer Wand in der Küche Wasser austritt. Sofort ruft sie Herrn Pfiffig an, erreicht ihn jedoch nicht. Da immer mehr Wasser auf den Fußboden läuft, beauftragt sie den Handwerker Flink mit der Reparatur, um weiteren Schaden abzuwenden. Flink stellt fest, dass ein Leitungsrohr in der Wand undicht geworden ist. Er repariert es und stellt Frau Schlau den Betrag von 4.000 Euro in Rechnung, den diese zähneknirschend zahlt.

Nun verlangt sie den Betrag von Herrn Pfiffig zurück. Dieser weigert sich und verweist auf die im Mietvertrag vorgedruckte Klausel, in der es heißt: „Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten auszuführen oder ausführen zu lassen.“ Frau Schlau hielt diese Klausel von Anfang an für unwirksam und sucht nun ihren Anwalt auf, der Zahlungsklage gegen Pfiffig erheben soll. Ihr Rechtsanwalt teilt ihr mit, dass er gute Erfolgsaussichten für die Klage sehe. Es habe sich um eine Notmaßnahme gehandelt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich war und keinen Aufschub duldete, da weiterer Wasserschaden drohte und Herr Pfiffig nicht erreichbar war.

Herr Pfiffig wird sich auch nicht auf die Mietvertragsklausel berufen können, die zwar wirksam in den Vertrag einbezogen worden sei, jedoch eine unangemessene Abweichung von den in § 535 Abs.1 BGB enthaltenen Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache darstelle. Da der Wasserschaden von Frau Schlau auch nicht zu vertreten gewesen sei, wird Herr Pfiffig wohl zahlen müssen. Frau Schlau ist erleichtert und wird sich bei ihrem nächsten Mietvertragsabschluss im Zweifel rechtzeitig vorher anwaltlich beraten lassen, um eine Rechtsstreitigkeit vor Gericht zu vermeiden.

Bernd M. Heinemann

Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Schwerpunkt Familienrecht

Heinemann HC Rechtsanwälte

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