Lokalsport | 19.07.2019

Landessportbund Rheinland-Pfalz

LSB setzt Maßnahmenpaket zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport um

Ziel: Kultur des Hinsehens entwickeln, um junge Sportlerinnen und Sportler vor Grenzverletzungen oder sexualisierten Gewaltübergriffen zu schützen

Rheinland-Pfalz. Etwa 200.000 Kinder und Jugendliche sollen laut einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Beitrag der ARD mit Bezug auf eine Studie der Uniklinik Ulm im sportlichen Umfeld sexuelle Übergriffe erfahren haben. In Rheinland-Pfalz hat der Landessportbund (LSB) bereits im Jahr 2010 nicht nur einen hauptamtlichen Beauftragten für Prävention und Kinderschutz installiert, der LSB hat anlässlich seiner Mitgliederversammlung im gleichen Jahr die Resolution „Prävention Missbrauch von Schutzbefohlenen“ verabschiedet. Auf deren Grundlage setzt sich der LSB seit fast einem Jahrzehnt mit einem Paket an Maßnahmen intensiv für den Schutz von jungen Sportlerinnen und Sportlern vor sexuellen Gewaltübergriffen ein. In enger Abstimmung mit den drei regionalen Sportbünden und der Sportjugend zielen alle Maßnahmen darauf ab, in den rheinland-pfälzischen Vereinen und Verbänden eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens zu entwickeln, junge Sportlerinnen und Sportler vor Grenzverletzungen oder sexualisierten Gewaltübergriffen zu schützen und Betroffene zum Reden zu ermutigen. Gerade für den Sport hat das Thema eine hohe Bedeutung. Schließlich werden den rund 6.200 rheinland-pfälzischen Sportvereinen Tag für Tag junge Menschen anvertraut. Sie gilt es bestmöglich vor sexuellen Gewaltübergriffen zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich in jeder Sportart und in jedem Sportverein wohlfühlen. An konkreten Maßnahmen ist beispielhaft ein vielfältiges Angebot an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu nennen sowie die Umsetzung von verschiedenen Aktionstagen, die Einrichtung einer Beratungsstelle für Vereine und Verbände, die Veröffentlichung zahlreicher Informationsmaterialien oder die verpflichtende Aufnahme des Themenfeldes in allen Lizenzausbildungen, für die der LSB, die Sportbünde oder die Sportjugend Ausbildungsträger sind. Für besonders schwerwiegende Fälle wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, entsprechende Verbandsstrafen, bis hin zum Lizenzentzug, auszusprechen. Darüber hinaus kann auf ein Netzwerk mit Anlauf- und Beratungsstellen verwiesen werden. Mit dem Opferschutzbund WEISSER RING e. V. wurde 2013 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Zudem wird der Verhaltenskodex „Zum richtigen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ als wichtiges Instrument angesehen, um in den rheinland-pfälzischen Vereinen und Verbänden eine Kultur des Hinsehens zu entwickeln. Alle antragsstellenden

bzw. lizenzierten Personen sind verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen. Gleiches gilt bei der Bezuschussung von Vereinen für ihre lizenzierten Mitarbeiter/innen.

Pressemitteilung des

Landessportbunds

Rheinland-Pfalz

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