Politik | 04.11.2014

Jahressitzung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

„Eine wichtige Einrichtung zur Unterstützung“

Bendorf. Anlässlich der Jahressitzung des Kuratoriums der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz erklärt Katharina Raue, Sprecherin für Justiz, Polizei und Verfassungsschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Rheinland-Pfalz und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz: „Einen herzlichen Glückwunsch an Ulrike Müller-Rospert, Präsidentin des Landgerichts Landau, zu ihrer Berufung in den Stiftungsvorstand. Angesichts der immer komplexer werdenden Anträge ist sie mir ihrer langjährigen Kompetenz auch im strafrechtlichen Bereich eine wertvolle Bereicherung des Gremiums.“

Katharina Raue erläutert weiter: „Mit der Stiftung für Opferschutz wird eine gute und wichtige Einrichtung zur Unterstützung von Opfern von Straftaten in Form von ergänzender finanzieller Hilfe geboten. Opfer einer Straftat können hier bis zu 5.000 Euro erhalten, um die wirtschaftlichen Folgen der Straftat abzumildern. Im Geschäftsjahr 2013 konnten wieder zahlreichen Hilfeanträgen entsprochen werden. Die meisten Anträge kamen durch die hervorragende Hilfe des ’Weissen Ringes‘ sowie durch die sich mit der Opferhilfe befassenden Institutionen wie den Frauenhäusern, Interventionsstellen und Notrufen zustande. Die Merkblätter der Stiftung liegen bei den Polizeidienststellen des Landes aus und sind auch über die Gerichte und Staatsanwaltschaften erhältlich. Auch in den Beratungsstellen des ‚Weissen Ringes‘ sowie in den Notrufen und Frauenhäusern ist diese wichtige Information erhältlich, dadurch ist auch weiterhin ein hoher Bekanntheitsgrad der wichtigen Arbeit der Stiftung der Opferschutz gewährleistet“.

Hintergrund: Aufgrund eines Landtagsbeschlusses wurde bereits im Jahr 2008 der erste Opferschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Berichtes war und ist die Zusammenarbeit der Landesregierung mit den zahlreichen Institutionen zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und die Unterstützung der Opfer von Straftaten durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Die Stiftung soll vor allem den Menschen helfen, die durch eine Straftat in wirtschaftliche Not geraten sind.

Wenn Delikte fahrlässig begangen oder im Ausland verübt worden sind, sieht das Opferentschädigungsgesetz keine staatliche Hilfe vor. Hier kann die Stiftung bei vorliegender wirtschaftlicher Notlage ergänzend helfen. Dies können beispielsweise Zuwendungen für Ersatzbeschaffungen bei einem zwingend nötigen Wohnungswechsel nach Stalking- oder Gewaltdelikten oder Linderung eines finanziellen Verlustes bei Trickbetrug sein. Zudem unterstützt die Landesstiftung die gemeinnützigen Organisationen wie die Notrufe oder Frauenhäuser in enger Kooperation. Informationen zur Stiftung Opferschutz finden Interessierte unter: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Opferschutz/Stiftung-fuer-Opferschutz.

Pressemitteilung

Katharina Raue, MdL

(Bündnis 90/Die Grünen)

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