Gemeinde Wachtberg
Außenbereichssatzung für Züllighoven wird erneut öffentlich ausgelegt
Wachtberg-Berkum. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2015 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich Schießgraben in Züllighoven erneut öffentlich auszulegen. Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat zudem in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 der Änderung beziehungsweise Verkleinerung des Geltungsbereiches zugestimmt. Ziel der Satzung ist es, im bereits wohnbaulich geprägten Geltungsbereich einzelne weitere wohnbauliche Vorhaben zu ermöglichen. Die bauliche Entwicklung bleibt hierbei auf die Innenentwicklung des Satzungsgebietes beschränkt. Eine bauliche Ausdehnung in die umgebende landwirtschaftliche Fläche ist nicht vorgesehen.
Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Außenbereichssatzung nebst Begründung erfolgt in der Zeit vom 20.04.2015 bis einschließlich 22.05.2015 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Fachbereich Gemeindeentwicklung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 110, Aushang der Planzeichnung zwischen Zimmer 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr). Zum Entwurf der Außenbereichssatzung sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen verfügbar und liegen aus: Artenschutzprüfung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum Umgang mit Oberflächenwasser, Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Abfallwirtschaft.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung eingebracht werden. Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen werden geprüft und dem Rat in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Pressemitteilung
Gemeinde Wachtberg
Artikel melden
SPD: „Auf das Wesentliche konzentrieren“
- Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
- Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
Bad Neuenahr-Ahrweiler: Manga jetzt in der Stadtbibliothek verfügbar
- Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
06.04.: Schwerer Unfall auf der L330: Motorradfahrer nach Unfall mit Pkw schwer verletzt
- Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:
Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke
Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:
Weiterlesen
Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus
Neuer Schub für die Elektromobilität
Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.
Weiterlesen
Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
Weiterlesen
