Gemeinde Wachtberg
Außenbereichssatzung für Züllighoven wird erneut öffentlich ausgelegt
Wachtberg-Berkum. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Planung der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2015 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich Schießgraben in Züllighoven erneut öffentlich auszulegen. Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat zudem in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 der Änderung beziehungsweise Verkleinerung des Geltungsbereiches zugestimmt. Ziel der Satzung ist es, im bereits wohnbaulich geprägten Geltungsbereich einzelne weitere wohnbauliche Vorhaben zu ermöglichen. Die bauliche Entwicklung bleibt hierbei auf die Innenentwicklung des Satzungsgebietes beschränkt. Eine bauliche Ausdehnung in die umgebende landwirtschaftliche Fläche ist nicht vorgesehen.
Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Außenbereichssatzung nebst Begründung erfolgt in der Zeit vom 20.04.2015 bis einschließlich 22.05.2015 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, Fachbereich Gemeindeentwicklung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 110, Aushang der Planzeichnung zwischen Zimmer 113 und 114, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr). Zum Entwurf der Außenbereichssatzung sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen verfügbar und liegen aus: Artenschutzprüfung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum Umgang mit Oberflächenwasser, Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Abfallwirtschaft.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung eingebracht werden. Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen werden geprüft und dem Rat in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
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