Politik | 29.04.2015

NGG warnt Chefs im Rhein-Sieg-Kreis vor „Mindestlohn-List“

Die Finger weg vom „Messer-Geld“

Siegburg. Keine „8,50-Euro-Tricksereien“: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Arbeitgeber im Rhein-Sieg-Kreis davor gewarnt, ihren Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Jedem Versuch, den untersten Lohnsockel von 8,50 Euro pro Stunde durch die Hintertür auszuhebeln, erteilt die NGG Köln eine klare Absage: „Unternehmer, die ihre Kreativität ins Lohndrücken stecken, werden auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive haben“, sagt Ernst Busch von der NGG.

Immer dann, wenn Chefs keinen Tariflohn zahlen, werde es unschön, so die NGG Köln. Es sei dabei nicht auszuschließen, dass auch Arbeitgeber im Rhein-Sieg-Kreis in vielen Branchen zu „Mindestlohn-Killer-Methoden“ greifen könnten.

Dazu gehöre etwa das so genannte „Messer-Geld“. Dabei werde Beschäftigten in Küchen oder in der Schlachtindustrie eine Art „Messer-Miete“ berechnet, die dann direkt vom Lohn abgezogen werde. „Mit diesem Winkelzug schaffen es Arbeitgeber dann, den tatsächlich gezahlten Stundenlohn unter die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 8,50 Euro zu drücken. So eine Zwangsabgabe für die Nutzung von gängigem Arbeitsmaterial ist die maximale Unverfrorenheit. Das wäre so, als wenn von Sekretärinnen ein Computer-Euro verlangt würde“, sagt NGG-Geschäftsführer Busch. Auch die Einführung eines „Reinigungsgeldes für das Waschen von Arbeitskleidung“ gehöre in den „kreativen Trickserei-Katalog“ von Arbeitgebern, mit dem sie den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen versuchten. Ebenso wie kostenloses Betriebsessen, das plötzlich berechnet werde. „Es geht dabei immer nur um das Eine: darum, durch die Hintertür den gesetzlichen Mindestlohn auszuhebeln. Darum, weniger als die ohnehin mageren 8,50 Euro Lohn zu zahlen“, sagt Busch. Überraschungen könne es auch mit den Lohn-Abrechnungen im Juni und November geben. Dann nämlich, wenn einzelne Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld streichen sollten.

Der Geschäftsführer der NGG Köln spricht von einer „ausgefuchsten Mindestlohn-List der Arbeitgeber“, mit der Beschäftigte im Rhein-Sieg-Kreis, die ohnehin wenig verdienten, konfrontiert werden könnten. Verständnis dafür hat Busch nicht: Wer beim Mindestlohn ausgetrickst werde, solle sich an seine Gewerkschaft wenden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) habe hierfür auch eine Mindestlohn-Hotline geschaltet: (03 91) 4 08 80 03 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr zum Festnetztarif).

Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Köln strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen.

„Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft im Rhein-Sieg-Kreis und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, so Busch. Um zu garantieren, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt werde, sei es notwendig, die Arbeitsstunden festzuhalten. Um eine korrekte Entlohnung zu sichern, müssten die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Busch: „Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen.“

Das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager sei „zwar ausgesprochen laut, aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis - schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Der NGG-Geschäftsführer fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt „keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein „Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten nicht kontrolliert werden könne, werde „zum Flopp“.

Pressemitteilung

der NGG Köln

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