Allgemeine Berichte | 24.07.2014

Verbraucherzentrale informiert über Rechtslage

Auch Urlauber haben Rechte

Sommerzeit ist Reisezeit. Zu Beginn der Schulferien informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über wichtige Rechte, die Reisende kennen sollten.

Nicht immer ist am Urlaubsort alles so wie gebucht: Vielleicht hat das Hotel nicht wie angegeben eine ruhige Lage, sondern liegt mitten im Diskoviertel. Oder der im Katalog angegebene großzügige Pool entpuppt sich als größere Badewanne. Werden versprochene Leistungen nur in Teilen oder gar nicht erbracht, haben Verbraucher ein Recht auf Abhilfe durch den Reiseveranstalter. Jeder Mangel an der Reise muss ihm unverzüglich gemeldet werden. Löst der Veranstalter das Problem vor Ort nicht, können Verbraucher bis zu einem Monat nach Ende der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen. Notwendige Voraussetzung dafür ist aber die vorherige Rüge beim Reiseveranstalter. Manchmal können bereits gebuchte Reisen nicht angetreten werden. „Eine Stornierung ist jedoch meist nicht kostenlos möglich“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fällt bei Pauschalreisen das Entgelt aus.“ Manche Hotels bieten eine kostenlose Stornierung an. Beim Rücktritt von Flugbuchungen können zumindest stets die gezahlten Steuern und Flughafengebühren zurückverlangt werden. Wer mit Flugzeug, Fernbus oder Zug reist, ärgert sich nicht selten über Verspätungen. Auch hier können Verbraucher eine Entschädigungszahlung verlangen, wenn das Flugzeug drei oder mehr Stunden später als geplant das Ziel erreicht. „Wer vor der Abfahrt länger als zwei Stunden auf einen Fernbus warten muss, kann den Fahrpreis ohne Zusatzkosten zurückverlangen“, rät der Verbraucherschützer. „Im Zugverkehr erhalten Reisende bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent.“ Ausführliche Informationen zu den Rechten von Urlaubern im europäischen Ausland bietet die neue App des Europäischen Verbraucherzentrums. Neben Rechtstipps enthält sie für 101 typische Urlaubssituationen vorformulierte Sätze in 25 Sprachen, zum Beispiel für den Einkauf, die Mietwagenbuchung oder zu Fahrgastrechten. Der praktische Reisebegleiter „ECC-Net: Travel App“ ist kostenlos in den App Stores für iPhone, Android und Windows Mobile erhältlich.

Weitere Informationen zu den Rechten von Reisenden bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.vz-rlp.de. Individuelle Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale. Telefonischen Rechtsrat erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter (0 90 01) - 77 80 80 1. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Pressemeldung der Verbraucherzentrale

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