Politik | 01.10.2014

Lewentz: Brüsseler Beihilfe-Entscheidungen schaffen Klarheit

In den Beihilfeverfahren zum Nürburgring sowie den Flughäfen Hahn und Zweibrücken ist die Europäische Kommission heute zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen. „Die positive Entscheidung aus Brüssel zum Flughafen Hahn ist sehr zu begrüßen, weil dadurch das Vorgehen der Landesregierung unterstützt und die beabsichtigte Neuausrichtung des Flughafens ermöglicht wird“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz. „Der negative Bescheid zum Flughafen Zweibrücken sowie die Rückforderung der Beihilfen für den Nürburgring sind natürlich enttäuschend und nicht in allen Punkten nachzuvollziehen, auch wenn beide Entscheidungen abzusehen waren“, betonte der Minister. Positiv sei dagegen das zustimmende Votum der Kommission zum Verkaufsprozess am Nürburgring.

„Mit der Entscheidung, dass die Finanzierung des Flughafens Hahn mit dem europäischen Recht der staatlichen Beihilfen vereinbar ist, endet ein sehr langwieriges Verfahren, das die geschäftliche Entwicklung des Flughafens über mehr als fünf Jahre mit erheblichen Unsicherheiten belastet hat“, so Lewentz. Ministerpräsidentin Dreyer habe mit ihrer Initiative zu einem konstruktiven und intensiven Dialog zwischen der Landesregierung und der Europäischen Kommission den Weg zu diesem guten Abschluss geebnet.

Die Entscheidung eröffnet dem Flughafen alle Möglichkeiten für eine erfolgreiche Zukunft. Damit sind die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb mit der Vielzahl von Flughäfen, die vollständig durch staatliche Zuschüsse ohne nennenswerte Eigenbeiträge finanziert worden sind, geschaffen. „Die Landesregierung ist entschlossen, die sich aus der heutigen Entscheidung ergebenden Ausgangsbedingungen zu nutzen, um dem Flughafen eine dauerhafte Zukunft zu sichern“, unterstrich Lewentz. Daher werde sie umgehend einen Investorenwettbewerb mit dem Ziel der Veräußerung des Flughafens starten. So kann interessierten Unternehmen die Gelegenheit gegeben werden, den Flughafen weiterzuentwickeln. Ziel sei es, ein wirtschaftlich selbsttragendes Ergebnis am Hahn zu erreichen, sodass so bald wie möglich die finanzielle Unterstützung des Landes reduziert und schließlich vollständig abgebaut werden könne.

„Der Grund für die Negativ-Entscheidung zum Flughafen Zweibrücken ist die unterstellte Wettbewerbsverzerrung insbesondere wegen der Nähe zum Flughafen Saarbrücken. Dabei ist die Kommission über klare Aussagen zu den sich ergänzenden Angeboten und der angestrebten Flughafenkooperation leider völlig hinweggegangen“, kommentierte der Minister das Votum aus Brüssel zum Flughafen Zweibrücken.

„Allerdings gilt es - bei aller Enttäuschung über diese Entwicklung - zunächst die verbleibenden Chancen für einen Fortbestand des Flughafens zu wahren, denn laut Insolvenzverwalter hat die Ausschreibung mit einer ersten Resonanz gezeigt, dass es Interessenten gibt“, betonte der Minister. Daher werde man alle Anstrengungen gegenüber der Kommission zunächst darauf konzentrieren, gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter eine Lösung zu erreichen, die einen Übergang von Rückforderungen auf einen neuen möglichen Investor verhindert.

„Die Entscheidungen zum Nürburgring sind keine Überraschungen mehr“, stellte Lewentz fest. Dabei ging es zum einen um die Bewertung der finanziellen Unterstützung und zum anderen um die beihilferechtliche Bewertung des Verkaufsprozesses im Rahmen des Insolvenzverfahrens. „Die Mehrzahl der 19 untersuchten Maßnahmen aus den Jahren 2002 bis 2012 erachtet die Kommission als nicht beihilfekonform und nicht genehmigungsfähig“, so der Minister. Eine Gesamtsumme der zurückzufordernden Beiträge lasse sich derzeit allerdings noch nicht beziffern. Mit Blick auf den zweiten Teil der Entscheidung, nämlich den Verkauf der Vermögenswerte, gelange die Kommission zu einem positiven Ergebnis. Besonderer Dank gelte hierbei der Arbeit des Sanierungsgeschäftsführers und des Sachwalters. „Mit der Entscheidung der Kommission kann jetzt die notwendige Rechtssicherheit für den neuen Eigentümer geschaffen werden“, so Minister Lewentz.

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