Allgemeine Berichte | 15.06.2019

Mitglieder des DRK-Ortsvereins Bad Breisig treffen sich

Jahreshauptversammlung mit Satzungsänderungen

Bad Breisig. Der Vorsitzende des DRK-Ortsbands, K.-H. Bernardy, lädt zu der am Montag, 1. Juli um 19.30 Uhr im DRK-Heim, Grabenstraße 39 in 53498 Bad Breisig, stattfindenden Jahreshauptversammlung ein. Gem. § 19 Abs. 4 der OV-Satzung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Begrüßung, Annahme der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Auszeichnung aktiver Mitglieder für langjährige Tätigkeit, Tätigkeitsbericht der Bereitschaft 2018, Ergebnis der Bereitschaftswahlen, Tätigkeitsbericht der Wasserwacht 2018, Ergebnis der Wasserwachtwahlen, Tätigkeitsbericht des Jugendrotkreuzes 2018, Kassenbericht 2018, Annahme der Jahresrechnung 2018, Kassenprüfbericht 2018, Entlastung des Vorstandes, Verabschiedung des Finanzplans 2019 sowie Änderung der Satzung vom 20. April 2018.

Anstelle des Textes des bisherigen § 13 Abs. 2 wird eingefügt: Der Beitritt zum Ortsverein erfolgt durch Antrag gegenüber dem Ortsverein und Annahme des Antrags durch den Ortsverein. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des Ortsvereins. Dieser setzt auch das Stimmrecht der korporativen Mitglieder (§ 11 Abs. 2) und die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die beitragspflichtigen Mitglieder mindestens in Höhe der vom Landesverbandsausschuss festgesetzten Mindestmitgliedsbeiträge fest. Anstelle des Textes des bisherigen § 14 Abs. 5 wird eingefügt: Die beitragspflichtigen Mitglieder zahlen den vom Ortsvereinsvorstand festgesetzten Vereinsbeitrag.

Beitragspflichtig sind alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder und der dem Jugendrotkreuz angehörenden Mitglieder. Der Vorstand des Ortsvereins kann in begründeten Fällen beitragspflichtige Mitglieder von der Zahlung befreien. Dies gilt insbesondere für die Angehörigen der Rotkreuz-Gemeinschaften – unbeschadet der Verpflichtung, die Anteile gemäß § 12 Abs. 3 der Landesverbandssatzung abzuführen.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind: Neuwahl des Ortsvereinsvorstandes auf die Dauer von fünf Jahren, gemäß § 18 Abs. 1 Buchst. D) der OV-Satzung 20. April 2018, Wahl von zwei Abschlussprüfern auf die Dauer von fünf Jahren gemäß § 18 abs. 1 Buchstabe e der OV Satzung vom 20. April 2018, Aussprache und Verschiedenes sowie Gemütliches Beisammensein. Anträge zur Tagesordnung sind gem. § 19 Abs. 3 der OV Satzung zu begründen sind spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Ortsvereinsvorstand einzureichen.

Leser-Kommentar
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  • Ursula Schmitz : gasthofuschi@gmail.com
  • Michael Bezner: Wieso nennt ihr ihr diese Brücke eigentlich "Namedybrücke"? Klar, die läuft über Namedy, aber soweit ich weiß, lautet der offizielle Name "Krahnenbergbrücke". jedenfalls findet man unter Namedybrücke...

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