Die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach informiert:
Änderung der Vorfahrt im Industriegebiet Daufenbach
Daufenbach. Die bisherige Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an der Einmündung der Industriestraße (aus Richtung Ortslage kommend und aus Richtung L 265 kommend) wird geändert. Bisher hatte der Fahrverkehr aus Richtung Ortslage kommend Vorfahrt vor dem einfahrenden Fahrverkehr aus Richtung L 265 kommend.
Der Schwerlastverkehr, der von der L 265 aus Richtung Linkenbach kommend, nach links in das Industriegebiet Daufenbach abbiegt, muss unmittelbar nach dem Abbiegen der von rechts kommenden Industriestraße die Vorfahrt gewähren. Dies führt dazu, dass sehr lange Schwerlastfahrzeuge mit dem Heckbereich noch teilweise auf der L 265 zum Stehen kommen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizeiinspektion Straßenhaus, der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sowie der Straßenmeisterei Dierdorf wurde Einigkeit erzielt, dem abbiegenden Schwerlastverkehr die Vorfahrt mit entsprechendem Verkehrszeichen einzuräumen; damit wird der Fahrzeugverkehr in der Industriestraße aus Richtung Ortslage kommend wartepflichtig. Auch dies wird mit einer Beschilderung und einer zusätzlichen Wartelinie deutlich gemacht.
 
            
            
            