Weinbauverband und obere Wasserbehörde finden gemeinsamen Kompromiss

Ahrtal: Weinanbau im Überschwemmungsgebiet auch zukünftig möglich

Ahrtal: Weinanbau im Überschwemmungsgebiet auch zukünftig möglich

Weinreben im Ahrtal. Foto: SGD Nord

Kreis Ahrweiler. Auch in Zukunft können die Winzer an der Ahr innerhalb des nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes Weinbau betreiben. Gleichzeitig wird durch den teilweisen Verzicht auf Weinbaufläche und die Veränderung der Rebzeilenausrichtung an bestimmten Stellen den Anforderungen der Wasserwirtschaft bezüglich einer Flut- bzw. Hochwasserprävention Rechnung getragen. Zu diesem Ergebnis kamen nach gemeinsamen Verhandlungen jetzt der Weinbauverband Ahr als Vertreter der regionalen Winzer und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in ihrer Funktion als obere Wasserbehörde.

Nach der Flutnacht vom 14./15. Juli 2021 wurden entlang der Ahr insgesamt rund 60 Hektar Rebfläche total oder teilweise zerstört. Der Großteil der Flächenschäden befindet sich in dem neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Generell steht es den geschädigten Winzern zu, ihre zerstörten Flächen neu zu bestocken. Die rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes schränken diese Möglichkeiten in der neuen Situation nach dem Flutgeschehen jedoch ein. Der Weinbauverband Ahr und die SGD Nord konnten nach intensiv geführten Gesprächen eine gemeinsame Lösung finden, die beiden Bedürfnissen gerecht wird. Demnach kann der überwiegende Teil der zerstörten Fläche wieder weinbaulich genutzt werden. Einschränkungen wird es dagegen vor allem in den Gemarkungen Mayschoß, Rech und Dernau geben. Dort besteht die Vorgabe, dass in Teilbereichen entlang der Ahr die Neuausrichtung der Rebanlagen in Längszeilung – also parallel zum Gewässerverlauf – und mit einem größeren Zeilenabstand stattfindet. Auf rund 10 Hektar der ursprünglichen Weinbaufläche ist hingegen künftig keine Anlage von Kulturen mehr möglich.

Die notwendigen Flurbereinigungsverfahren zur Umsetzung dieser Vorgaben und damit die Umstrukturierung und Neuordnung der Flächen können nun beginnen. Sie werden vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel organisiert. Bereits zum zurückliegenden Jahreswechsel hatte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zwei Flurbereinigungsverfahren für den Wiederaufbau von Rebflächen an der Ahr vorzeitig freigegeben. Die hierfür eigens gebildete Task-Force ländliche Bodenordnung des DLR verfolgt das Ziel, im Zusammenspiel mit Eigentümern, Winzern und den Ortsgemeinden ein schnelles und zielgerichtetes Vorgehen durchzuführen. Im Idealfall könnte der Wiederaufbau zerstörter Rebflächen nach Abschluss der Verfahren ab der Pflanzperiode 2023 beginnen und den Winzern somit die Chance auf eine schnellstmögliche Weinlese in den Folgejahren ermöglichen.

Für den Weinbauverband Ahr ist es ein wichtiges Zeichen, dass im Rahmen der Neugestaltung des Ahrtals der Weinbau seinen Platz zukünftig nicht nur in den Steil- und Steilstlagen hat, sondern auch wieder in der flacheren Lage stattfindet. Dieses zum einen, um den Winzern die Perspektive für arbeitswirtschaftlich betrachtet günstige Lagen zu bieten, zum anderen aber vor allem auch, um die Attraktivität des Zusammenspiels von Kultur- und Naturlandschaft mit dem Weinbau als integralen Bestandteil für die Bevölkerung und den Tourismus entlang des Flusslaufes zu erhalten.

Des Weiteren sieht der Verband für sich und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die dringliche Aufgabe, die in der Tallage endgültig verlorenen Flächen von circa 10 Hektar an anderer Stelle in vergleichbarem Umfang neu hinzuzugewinnen. Gesucht werden Lagen, die den Charakter des Ahrtals wiedergeben und gleichzeitig Aussicht auf vielversprechende Weine bieten. Die Winzerschaft priorisiert daher, potenzielle Flächen in unmittelbar oberhalb des Überschwemmungsgebietes angrenzenden Arealen urbar zu machen und nicht in den über dem Ahrtal liegenden, landwirtschaftlich und obstbaulich bewirtschafteten Gebieten.

Um die Eigentümer und Bewirtschafter der Rebflächen in den von der Flurbereinigung betroffenen Gemarkungen näher über die anstehenden Verfahren zu informieren, wird aktuell für die letzte Aprilwoche 2022 eine gemeinsame Veranstaltung von Weinbauverband, SGD Nord und der Task-Force des DLR organisiert.

Pressemitteilung

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.

Kreisverband Ahrweiler