Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz informiert
Anmeldung der Schulanfänger 2021 – 2022
Plaidt. Alle im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werdenden Kinder müssen im September 2020 in den für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldetermin zu beachten. Die Anmeldung hat in Begleitung des Kindes zu erfolgen. Die Abstammungsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder der Aufnahmebescheid/Registrierschein sowie die Bescheinigung des Kindergartens sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Es müssen angemeldet werden:
1. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. August 2022 ihren 6. Geburtstag haben.
2.Alle Kinder, die von einer Behinderung oder Beeinträchtigung betroffen sind, wenn sie nach Ziffer 1. schulpflichtig sind.
3. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2020/2021 Gebrauch gemacht haben.
Liegt eine offensichtliche oder vermutliche Behinderung/Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen.
Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht können nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung.
Bitte beachten, dass einzelne Grundschulen bereits bestimmte Termine zugeteilt haben, die ihrerseits eingehalten werden müssen.
Anmeldetermine
In den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Pellenz finden die Anmeldungen der Schulneulin-ge für das Schuljahr 2021-2022 wie folgt statt:
Grundschule Kruft
Am Freitag, 18. September, von 14 bis 18 Uhr (mit persönlichen Terminen)
Grundschule Nickenich
Am Dienstag, 8. September, von 9 bis 13 Uhr
Grundschule Plaidt
Am Montag, 14. September, bis Freitag, 25. September, nach persönlicher Terminvergabe
Grundschule Saffig
Am Dienstag, 8. September und am Donnerstag, 10. September, von 8 bis 12 Uhr
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenom-en werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung dieser Kinder erfolgt im Februar 2021.
Nähere Informationen werden in der Presse bekannt gegeben.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
