Allgemeine Berichte | 15.06.2023, 13:29 Uhr

Frist endet zum 30. Juni 2023

Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Kreis Ahrweiler. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können ab sofort ihren Erstantrag für die Teilnahme an einer Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und des ökologischen Landbaus stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Antragsende ist der 30. Juni 2023.

Das Programm AUKM fördert verschiedene Teilmaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise „Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung“ im Weinbau, „Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland“ oder „Vertragsnaturschutz Streuobst“. Flächen, die in den Vertragsnaturschutz aufgenommen werden sollen, werden zunächst vom Naturschutzmanagement auf ihre Eignung geprüft. Für alle Maßnahmen gilt: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen mündet das Erstantragsverfahren in den Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit fünfjähriger Laufzeit, die zum 1. Januar 2024 beginnt.

Der frühzeitige Start des Antragsverfahrens ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutz-fachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden und daher nicht in der kargen Wintersaison möglich ist. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt das Antragsverfahren vor der Herbstaussaat.

Zum Hintergrund:

Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll der Beitrag der Landwirtschaft zu den Umwelt- und Klimazielen der Europäischen Union gestärkt werden. Zudem sollen kleinere landwirtschaftliche Betriebe gezielter unterstützt und den Mitgliedsstaaten zugleich mehr Flexibilität zur Anpassung der Maßnahmen an die lokalen Gegebenheiten eingeräumt werden. Das neue Programm im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesregierung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt, zum Erhalt der Artenvielfalt und berücksichtigt den Schutz von Boden und Wasser.

Weitere Informationen:

Für Fragen zum Antragsverfahren stehen in der Kreisverwaltung Ahrweiler folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung:

- Vertragsnaturschutz Grünland: Antje Schubert, Telefon: 02641 / 975-543

- Vertragsnaturschutz Kennarten, Weinberg, Acker, Streuobst:

Kevin Raths, Telefon: 02641 / 975-321

- Landwirtschaftliche Programme: Judith Groß, Telefon: 02641 / 975-566

- Steil- und Steilstlagenweinbau: Sonja Axeler, Telefon: 02641 / 975-296

Email: landwirtschaft@kreis-ahrweiler.de

Darüber hinaus informieren auch die Beraterinnen und Berater der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) über das Programm. Auch die Fachberater für Naturschutz beantworten Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen. Zudem bietet das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Informationsveranstaltungen zu den Förderprogrammen und zur Umstellung auf den ökologischen Landbau an. Alle Termine und Kontaktinformationen finden Sie auf der Webseite www.agrarumwelt.rlp.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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